Kontopfändung – Was tun?

Jetzt wird es schmerzhaft. Mit der Kontopfändung steht dem Gläubiger ein mächtiges Instrument zur Verfügung. Von jetzt auf nachher wird das Konto eingefroren und es sind keine Verfügungen mehr möglich. Geld abheben, Überweisungen oder Lastschrift? Alles nicht mehr möglich! Jetzt heißt es, schnell zu handeln. Nur eine Umwandlung des gepfändeten Kontos in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) kann jetzt noch helfen, wieder die Verfügungsgewalt über das Konto herzustellen.

Wir zeigen Dir hier, wie Du Dich richtig bei einer Kontopfändung verhältst und wie Du schnell wieder an Dein Geld kommst! 

Kontopfändung – die schlimmste Waffe der Gläubiger

In der Tat kennt das Zwangsvollstreckungsrecht keine einschneidendere Maßnahme als die Kontopfändung. Geht bei der Bank ein sogenannter Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) ein, tritt ab sofort eine vierwöchige Verfügungssperre in Kraft. Dies bedeutet Du kannst nicht mehr über Dein Kontoguthaben verfügen.

Unternimmst Du nichts, kannst Du kein Geld mehr abheben. Überweisungen und Lastschriftaufträge werden ebenfalls nicht mehr ausgeführt. Du bist komplett vom bargeldlosen Zahlungsverkehr ausgeschlossen. Es drohen Kündigung des Mietverhältnisses oder auch dass der Energieversorger die Strombelieferung einstellt. Eine Kontopfändung kann schnell ganze Existenzen gefährden, wenn nicht schnell genug gehandelt wird.

 

Doch keine Sorge: Du kannst Dich wehren und wir werden Dir zeigen, was Du unternehmen kannst.

 

 

Sofortmaßnahmen gegen die Kontopfändung

Im Endeffekt besitzt Du jetzt zwei Möglichkeiten. Entweder Du beauftragst die Bank, die Forderung zu bezahlen oder wandelst Dein Konto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto).

 

Möglichkeit 1: Bezahlen

Du kannst Deine Bank beauftragen, den offenen Betrag zu begleichen. Damit ist die Kontenpfändung dann augenblicklich beendet und Du darfst über Dein Konto verfügen. Bezahlst Du Deinen Gläubiger anders als über Dein Bankonto musst Du warten bis Dein Gläubiger gegenüber der Bank die Pfändung als beendet erklärt. Wenn Du also bezahlen kannst und möchtest, tust Du das am sinnvollsten direkt über das gepfändete Konto.

 

Möglichkeit 2: Umwandlung in ein P-Konto

Ist Dir eine sofortige Zahlung nicht möglich, hast Du jetzt genau vier Wochen Zeit, Dein Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umzuwandeln. Die Frist beginnt ab dem Zeitpunkt, an dem Deiner Bank der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zugestellt wurde.

Hierfür darf sich die Bank maximal vier Banktage Zeit lassen. In der Praxis geschieht diese Umwandlung jedoch wesentlich rascher.

Ab dann steht Dir zumindest der Basisfreibetrag von derzeit  € 1.252,64 zu. Bis zu dieser Höhe kannst Du dann über Dein gepfändetes Konto verfügen.

 

Der Basisfreibetrag von € 1.252,64 reicht Dir nicht?

Eventuell steht Dir ein erhöhter Freibetrag zu. Dies ist beispielsweise bei Unterhaltsverpflichtungen oder auch bei Bezug von Kindergeld oder Sozialleistungen der Fall.

Steht Dir eine Freibetragserhöhung zu, musst Du Dir diese von einer geeigneten Stelle bescheinigen lassen. Diese Bescheinigung legst Du dann Deiner Bank vor und diese wird das dann auch berücksichtigen. Mehr zu diesen Bescheinigungen kannst Du bei uns im Kapitel zur P-Konto Bescheinigung lesen.

 

Mehr Info zur P-Konto Bescheinigung

 

Nichts zu tun ist keine Lösung

Du musst nach Eingang einer Kontopfändung in jedem Fall in den Handlungsmodus übergehen. Kannst Du die Forderung nicht bezahlen und handelst nicht, kann jeder Cent Deines Kontoguthabens gepfändet werden. Es besteht bei einer Kontenpfändung kein automatischer Pfändungsschutz.

Steht eine Sachpfändung  an, prüft der Gerichtsvollzieher, welche Gegenstände pfändbar sind und welche nicht. Bei einer Lohnpfändung berechnet Dein Arbeitgeber den pfändbaren Betrag und wird Dir automatisch den nicht pfändbaren Teil Deines Gehalts überweisen.

Bei einer Kontopfändung wird Deine Bank gar nichts unternehmen, solange Du nicht reagierst. Tust Du nichts, wird die Bank sämtliches Guthaben an den Gläubiger überweisen. Solange bis seine Forderung befriedigt ist. Monat für Monat. Die Bank wird Dir keinen Cent ausbezahlen. Und auch sonst bleibt Dein Konto handlungsunfähig. Noch nicht einmal Sozialleistungen und dergleichen wird Dir die Bank auszahlen.

Seit 2011 sieht der Gesetzgeber einen Pfändungsschutz ausschließlich auf dem Pfändungsschutzkonto vor. Deshalb ist es so immanent wichtig, dass Du im Fall einer Kontenpfändung Dein Konto unverzüglich als P-Konto weiterführst.

 

In 3 Schritten aus der Kontopfändung

 

Schritt 1: Ruhe bewahren

Panik war schon immer ein schlechter Ratgeber: Bereite Dir einen Beruhigungstee und gehe dann schnell zu Schritt 2 über.

 

Schritt 2: P-Konto einrichten

Gehe schnellstmöglich zu Deiner Bank und beantrage die Umwandlung in ein P-Konto. Damit verfügt Dein Konto dann zumindest einmal über den Basispfändungsschutz von derzeit € 1.252,64.

 

Schritt 3: Bescheinigungen für Freibetragserhöhungen beibringen

Wenn Du die beiden ersten Schritte erledigt hast, kümmerst Du Dich jetzt um die Erhöhung Deines Freibetrags. Von daher musst Du nun eine Bescheinigung bekommen. Diese kann Dir von folgenden Stellen ausgestellt werden:

 

  • Arbeitgeber
  • Sozialbehörden, Jobcenter, Kindergeldkassen etc.
  • Schuldnerberatungen
  • Rechtsanwälte oder Steuerberater (in aller Regel kostenpflichtig)

 

Mit dieser Bescheinigung gehst Du dann wieder zu Deinem Kreditinstitut und erhöhst Deinen persönlichen Freibetrag. Mehr brauchst Du jetzt als Sofortmaßnahme nicht mehr zu tun.

 

Die verheerende Wirkung der Kontopfändung ist abgewendet, wie geht es weiter?

Überschuldung kann für viele Menschen zum echten Problem werden. Nachdem du als Sofortmaßnahme solltest Du nun darangehen, Wege aus der Schuldenfalle zu entwickeln. Es kann nicht schaden mithilfe einer Schuldnerberatung eine Lösung zu finden.

 

Reduzieren der Ausgaben

Ein Weg aus den Schulden herauszukommen wäre die monatlichen Ausgaben zu reduzieren, wo dies möglich ist. Mitunter ist hier das Führen eines Haushaltsbuchs hilfreich. Hiermit kann man schnell Klarheit bekommen, wo das meiste Geld ausgegeben wird und wo Sparmöglichkeit bestehen könnten.

 

Erhöhen der Einnahmen

Der weitaus effektivere Hebel kann an der Einnahmefront angesetzt werden. Mit den richtigen Ideen und dem passenden Mindset ist es schnell möglich, die eigenen Einnahmen zu erhöhen. Dann überlässt Du das Schuldenmanagement der Schuldnerberatung und kümmerst sich die restliche Zeit um die Steigerung Deiner Einkünfte. Nicht wenige sind so erfolgreich ihren Weg gegangen und am Ende standen nur Gewinner. Der Gläubiger, der sein Geld wieder bekommt und Du, der gestärkt und finanziell erholt der Schuldenfall entsprungen ist.

 

Fazit

Bei einer Kontopfändung musst Du schnell handeln und sofort Dein Konto in ein P-Konto wandeln. Damit sicherst Du Dir Deinen Grundfreibetrag. Stehen Dir Erhöhungen zu, dann zögere nicht und besorge die notwendigen Bescheinigungen. Versuche im Anschluss Deine Ausgaben zu reduzieren und gleichzeitig Dein Einkommen zu erhöhen.

 

 

 

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