Fehlbuchung der Bank - Jetzt wird Party gemacht!

Über einen kuriosen Fall, wie schnell, effektiv und genussvoll eine Fehlbuchung der Bank ausgenutzt wurde, berichtete die Münchener "tz".

Einem ahnungsloser Mann aus Hannover widerfuhr der Schreck seines Lebens, als er beim Blick auf seinen Kontoauszug bemerkte, dass auf einmal 170.000 Euro Guthaben auf seinem Konto zu finden waren.

Man ist nur einmal jung, mag dieser Mann gedacht haben und nutzte die Gunst der Stunde und einen Gutteil dieses Geldes für eine Nacht, die er nicht mehr so schnell vergessen sollte.

Nach dem Motto "Geld stinkt nicht" und dem Prinzip "Was gehen mich Fehlbuchungen der Bank an?", lieh er sich einen Mietwagen, zockte im Casino und den Rest der Nacht ließ er in Gesellschaft einiger Damen aus dem Rotlichtgewerbe ausklingen.

Und da alles so schön war, wurden ihm in dieser Nacht dann auch noch 50.000 Euro an Bargeld gestohlen.

Summa summarum ließ er sich die Nacht seines Lebens knapp 100.000 Euro kosten.

Jetzt beschäftigte der Fall das Landgericht Hannover, welches ihn schnell und jäh auf den Boden der Tatsachen zurückholte.

Selbstverständlich darf bei einer Fehlbuchung der Bank das Geld nicht behalten werden!

Selbst ohne Jurist zu sein, hätten dem Mann die Konsequenzen seines Tuns klar sein müssen.

Irrt sich die Bank oder der Absender der Überweisung in der Kontonummer, dann darf der Empfänger dieses Geld nicht einfach ausgeben und verprassen. Vielmehr hat er seine Bank über den Irrtum zu informieren.

Tut er dies nicht, macht er sich schadensersatzpflichtig und unter Umständen sogar strafbar.

In jedem Fall muss er das Geld zurückzahlen. Wie auch unser Mann aus Hannover, der sich während der Verhandlung geständig zeigte und sein Fehlverhalten auch offen zugab.

Jetzt ist er pleite und benötigt wohl bald ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) um sich vor den schlimmen Folgen einer drohenden Kontopfändung zu schützen.

Er kann sich jetzt hier bei uns über folgende Themen informieren:

Was passiert beim P-Konto im Falle von einer Fehlbuchung?

Normalerweise berichten wir hier nicht über solche Fälle. Ich habe nur eine kleine Ausnahme gemacht, da eventuell interessant sein könnte, wie beim P-Konto im Falle einer Pfändung umgegangen wird.

Denn es ist ja schon interessant zu wissen, ob die Fehlbuchung auf den individuellen P-Konto Freibetrag angerechnet wird oder nicht. Oder ob im schlimmsten Falle Guthaben aus der Fehlbuchung an den Gläubiger ausgekehrt werden könnte.

Allerdings kann ich hier klare Entwarnung geben. Wenn Du den Irrtum sofort bei Deiner Bank meldest wird die Transaktion rückabgewickelt und gilt als nicht ausgeführt.

In der Folge beeinflusst dieses Geld weder Deinen P-Konto Freibetrag, noch kann Geld davon an pfändende Gläubiger ausgekehrt werden.

Deine Bank musst Du allerdings durchaus über die Fehlbuchung informieren. Es geht nicht, einfach nichts zu tun.

Denn selbst wenn Du das Geld aus der Fehlbuchung nicht verprasst und tatenlos auf dem Konto belässt, könnte schnell der Fall eintreten, dass tatsächlich ausgekehrt wird.

Und dann hätte dies ähnliche Folgen, wie wenn Du das Geld verprasst hättest. Du müsstest das Geld zurück erstatten, wärst in der Haftung und schnell auch im strafrechtlich relevanten Bereich.

Deswegen besser ehrlich bleiben und nach kreativen Wegen aus der Schuldenspirale suchen.

So geht es richtig - Verweis auf einen interessanten Artikel über Fehlbuchungen und wie Ihr Euch verhalten solltet:

Wie hier auch bereits erwähnt. Bemerkst Du eine Fehlbuchung, solltest Du Deine Bank bzw. der Überweisenden auf diesen Sachverhalt hinweisen. Einfach ausgeben geht nicht und könnte als ungerechtfertigte Bereicherung angesehen werden.

Einen netten kleinen Artikel hierzu gibt es bei den Kollegen von deutschlandfunknova:

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