Die neuen Pfändungsgrenzen beim Pfändungsschutzkonto ab dem 01.07.2021 - Grundfreibetrag erhöht sich um fast 75 €!

Nach zwei Jahren steht nun wieder die nächste turnusgemäße Anhebung der P-Konto Freibeträge an. Pünktlich zum 1. Juli 2021 gelten folgende neue Pfändungsgrenzen:

  • Basisfreibetrag: 1.252,64 € (+ 74,05 €)
  • 1. Unterhaltsverpflichtung: 471,44 € (+ 27,87 €)
  • Jede weitere Person: 262,65 € (+ 15,43€)

Damit werden die Freibeträge um über 6 Prozentpunkte erhöht. Schuldnern steht somit spürbar mehr Geld zur Verfügung.

In der folgenden Tabelle zeigen wir Ihnen die ab dem 1. Juli 2021 geltenden Freibeträge im Vergleich zu  den bisherigen Beträgen.

Unterhalt

bis 30.06.2021

ab 01.07.2021

0 Keine (Basisfreibetrag)

1.178,59 €

1.252,64 €

1

1.622,16 €

1.724,08 €

2

1.869,28 €

1.986,73 €

3

2.116,40 €

2.249,38 €

4

2.363,52 €

2.512,03 €

5

2.610,64 €

2.774,68 €

6

2.857,76 €

3.037,39 €

7

3.104,88 €

3.299,98 €

Das Wichtigste in Kürze

  • Sie brauchen keine neuen Bescheinigungen. Ihr Zahlungsinstitut berücksichtigt automatisch die neuen geltenden P-Konto Freibeträge.
  • Dies gilt jedoch nicht, wenn das Vollstreckungsgericht bzw. die Vollstreckungsstelle eine individuelle Kontenfreigrabe verfügt hat. In diesem Fall bitte an die jeweilige Stelle wenden und eine Neufestsetzung beantragen. Hierbei ist durchaus Eile angesagt, da der Bank rechtzeitig die aktuellen Freigabeverfügungen vorliegen müssen.

Ab dem Juli 2021 dürfen Schuldner mehr Geld behalten - doch folgende Punkte gibt es zu beachten!

Die P-Konto Freibeträge Juli 2021 werden von den Banken automatisch berücksichtigt - Es sind keine neuen Bescheinigungen notwendig!

Das ist für Schuldner zuerst einmal eine gute Nachricht. Bisherige Bescheinigungen behalten ihre Gültigkeit, auch wenn diese noch auf Basis der bisherigen P-Konto Freibeträge erstellt wurden. 

Ihr Kreditinstitut wird automatisch die aktuellen Pfändungsfreigrenzen berücksichtigen und Ihnen Ihren Freibetrag quasi automatisch erhöhen. Sie brauchen deswegen also nicht extra zur Schuldnerberatung, zum Arbeitgeber, zum Jobcenter oder wer Ihnen die Bescheinigung auch immer ausgestellt hat zu gehen.

Doch Vorsicht:

Wurde Ihr Freibetrag individuell vom Vollstreckungsgericht (bzw. der Vollstreckungsstelle) festgesetzt, erfolgt die Erhöhung nicht automatisch. Sie benötigen definitiv hierfür einen neuen Beschluss. Ansonsten wird die Bank nur die bisherigen Freibeträge berücksichtigen!

Auch ab dem 1. Juli gibt es Pfändungsschutz ausschließlich auf dem Pfändungsschutzkonto

Ab Juli ändert sich lediglich die Höhe des pfändungsfreien Betrages. Daneben gilt freilich der Grundsatz, dass lediglich Guthaben auf dem Pfändungsschutzkonto vor Pfändung geschützt ist. Haben Sie noch kein P-Konto eingerichtet, sollten Sie schleunigst Ihr Konto in ein P-Konto umwandeln, damit Sie die Freibeträge geltend machen können.

Wenn Du noch kein Girokonto hast, erfährst Du hier, wie Du ein P-Konto eröffnen kannst.

Vergiss mein Nicht das Kindergeld

Geht auf dem P-Konto Kindergeld für ein oder mehrere Kinder ein, erhöht sich Dein vor Pfändung geschützter Betrag zusätzlich.

Auch wenn das Kindergeld nicht extra auf der P-Konto Bescheinigung ausgewiesen ist, wird es von den Kreditinstituten in der Regel berücksichtigt. Allerdings ist es um Mißverständnissen und Fehlern seitens der Bank vorzubeugen immer besser den Kindergeldbezug bescheinigen zu lassen.

Die Höhe des Kindergeldes wurde zum 1. Januar 2021 erneut angepasst:

  • 1. + 2. Kind: Jeweils 219 €
  • 3. Kind: 225 €
  • Ab dem 4. Kind: 250€

Hast Du beispielsweise einen Ehepartner und 4 Kinder in einem Haushalt, wären bereits 3.687,68 € monatlich vor dem Zugriff pfändender Gläubiger geschützt.

Ab dann erfolgen die Anpassungen der Pfändungsfreigrenzen jährlich

Mit der jetzigen Erhöhung der P-Konto Freibeträge Juli 2021 endet auch die Ära der zweijährlichen Anpassungen. Ab jetzt werden die Pfändungsgrenzen jedes Jahr neu bestimmt. So kann schneller auf Inflation und Preissteigerungen reagiert werden, welche in erster Linie die zahlungsschwache Klientel besonders stark treffen. 

Dies ist eine der wesentlichen Neuerungen des Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz - PKoFoG. Näheres zu den Neuerungen kannst Du hier erfahren:

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