Allgemeine Fragen

Was ist ein P-Konto?

Das P-Konto ist die Kurzform für Pfändungsschutzkonto. Es ist kein eigenständiges Kontomodell. Vielmehr wird dem bestehenden Girokonto lediglich der Vermerk “Pfändungsschutzkonto” aufgestempelt. Somit muss das Kreditinstitut im Falle einer Pfändung den gesetzlichen Pfändungsschutz gewährleisten. Das P-Konto wurde 2010 in die Praxis eingeführt und löste das bis dahin geltende Kontopfändungsrecht ab, welches die Schuldner oft unverhältnismäßig stark benachteiligte und nicht selten bis hin zum Verlust der bürgerlichen Existenz schädigte.

Was ist eigentlich das revolutionär Neue am Pfändungsschutzkonto?

Das eigentlich Neue daran, ist, dass ein pauschalierter Betrag (derzeit 1.340,00 € Basisschutz plus eventuell geltend gemachter Freibeträge) vor der Pfändung geschützt ist. Es müssen nicht wie vorher die Vollstreckungsgerichte bemüht werden, die mühsam errechnen mussten, wieviel dem Schuldner denn nun gewährt werden darf.

Somit steht eine erhebliche Verfahrenvereinfachung für Banken und Gerichte im Raum.  Durch einen einfachen Antrag bei der Bank kann ein Konto in ein Pfändungsschutzkonto gewandelt werden. Auch bleibt das Konto weiterhin handlungsfähig. Der Schuldner kann innerhalb seiner Freibeträge weiterhin über sein Konto frei verfügen. Das war vor der Reform des Kontopfändungsrecht leider nicht gegeben.

Wie  bekomme ich ein P-Konto?

Das P-Konto ist eine Zusatzvereinbarung zwischen Dir und Deiner Bank. Du kannst jederzeit von Deinem Kreditinstitut verlangen, dass Dein Girokonto als Pfändungsschutzkonto weiter geführt wird. Sinn macht dies aber erst, nachdem eine Pfändung auf Deinem Konto eingegangen ist. Nach Eingang des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses bei Deinem Kreditinstitut hast Du vier Wochen Zeit zu diesem Schritt. Das Pfändungsschutzkonto gilt dann rückwirkend bis zu dem Tag an dem der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss bei Deiner Bank eingegangen ist.

Was darf ein P-Konto kosten?

Das P-Konto ist kein eigenständiges Kontomodell, somit dürfen die Banken auch keinerlei gesonderte Gebühr dafür erheben. Das Pfändungsschutzkonto wird Dich das gleiche kosten wie bisher.

Auch für die Umwandlung in ein P-Konto darf Deine Bank keine Gebühren erheben.

Darf das P-Konto überzogen werden?

Nein, das Pfändungsschutzkonto ist ein reines Guthabenkonto. Der Gesetzgeber schützt einzig und allein Kontoguthaben.

Mein Konto ist im Minus. Jetzt kommt eine Pfändung. Kann ich mein Konto dennoch in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln?

Du kannst es zwar umwandeln, das P-Konto wird seine schützende Wirkung aber nicht entfalten können. Geschützt werden einzig und alleine Kontoguthaben. Ist kein Guthaben vorhanden, kann auch nichts geschützt werden. Es empfiehlt sich mit der Bank eine Rückzahlungsvereinbarung zu treffen.

Ich habe kein Konto, muss mir jede Bank ein P-Konto eröffnen?

Direkt kannst Du ein P-Konto nicht eröffnen. Du musst immer zuerst ein reguläres Girokonto eröffnen, welches Du dann natürlich sofort entsprechend in ein P-Konto wandeln kannst. In der Praxis funktioniert das meistens allerdings in einem Schritt.

Jede Bank ist nach EU Recht mittlerweile dazu verpflichtet, Dir ein sogenanntes Basiskonto zu eröffnen, sofern Du nirgendwo anders bereits ein Girokonto unterhältst. Dieses Basiskonto verfügt jedoch zumeist nur über eingeschränkte Funktionalitäten. Du kannst dieses Basiskonto jedoch jederzeit auf Verlangen als P-Konto weiterführen.

Darf die Bank zusätzliche Entgelte für das Pfändungsschutzkonto erheben?

Nein! Das Einrichten eines P-Konto ist eine gesetzliche Pflicht, welches die Bank nicht verweigern darf. Für das Erfüllen einer gesetzlichen Pflicht darf ein Kreditinstitut prinzipiell keine gesonderten Gebühren erheben.

Können auch Gemeinschaftskonten als P-Konto geführt werden?

Nein. Das P-Konto ist immer ein Einzelkonto. Eröffnen Sie bitte ein Konto für sich selbst.

Kann ich auch noch ein P-Konto einrichten, wenn mein Konto bereits gepfändet ist?

Natürlich. Es empfiehlt sich sogar auch ein Girokonto erst dann als Pfändungsschutzkonto zu führen, NACHDEM eine Pfändung auf Dein Konto eingegangen ist.

Ich habe mehrere Girokonten, kann ich jedes davon als Pfändungsschutzkonto führen und so meinen Freibetrag verdoppeln oder verdreifachen?

Um Gottes Willen nein. Du darfst nur genau EIN Girokonto als Pfändungsschutzkonto führen. Wenn Du den Antrag bei der Bank stellst, musst Du diesen Passus auch unterschreiben. Durch einen Abgleich mit den SCHUFA-Daten wird verhindert, dass mehrere Pfändungsschutzkonten gleichzeitig geführt werden können.

Ganz abgesehen davon würde man sich deswegen auch u.U. strafbar machen. Versuche also solche Aktionen besser nicht. Diese wären illegal.

Ich verstehe nicht genau, wie das P-Konto funktioniert. Sind alle Beträge geschützt, die auf mein Konto eingehen?

Ja. Das P-Konto unterscheidet nicht zwischen der Art der Zahlungseingänge. Eine Sozialleistung ist genauso geschützt wie das Geburtstagsgeld von Tante Erna. Es wird alleine auf das Kontoguthaben und den Kalendermonat abgestellt. Ist der Freibetrag höher als das Kontoguthaben, welches im betreffenden Kalendermonat zur Verfügung steht, kann das Kreditinstitut auch nichts an die pfändenden Gläubiger auskehren. Übersteigt das Kontoguthaben den Pfändungsfreibetrag, kann ausgekehrt werden.

Die Art der Zahlungseingänge ist für das P-Konto nicht von Belang!

Welcher Betrag ist auf dem P-Konto geschützt?

Der Betrag setzt sich aus Basisfreibetrag + Freibetragserhöhung zusammen. Beides zusammen ergibt Deinen individuellen Pfändungsfreibetrag. Bis zu diesem Freibetrag ist Dein Guthaben geschützt. Über diesen Betrag darfst Du im Monat verfügen.

Können Sozialleistungen, wie Hartz 4, gepfändet werden?

Theoretisch ja, praktisch nein. Wie gesagt unterscheidet das P-Konto nicht zwischen der Art oder dem Zweck der Zahlungseingänge. Von daher können natürlich prinzipiell auch Sozialleistungen gepfändet werden. Sie sind Zahlungseingänge wie allen anderen auch.

Da Sozialleistungen wie Hartz 4 jedoch zur Deckung und Sicherung des Lebensunterhalts und Existenzminimums gedacht sind, ist kaum anzunehmen, dass die Höhe der Sozialleistungen den Pfändungsfreibetrag übersteigen wird. Von daher besteht dann doch ein indirekter Schutz vor Pfändung.

Bei Einmalzahlungen der Jobcenter beispielsweise, Zuschüsse zur Wohnungserstausstattung, kann es hingegen schnell zu einer Freibetragsüberschreitung kommen. In diesem Fall benötigt man eine P-Konto Bescheinigung, sollte für die Bank aus der Überweisung bzw. dem Leistungsbescheid nicht schon klar hervorgegangen sein, dass Dir der Anspruch zusteht.

Habe ich als Selbstständiger ebenfalls ein Recht auf ein P-Konto?

Ja. Die Reform des Kontopfändungsrecht hatte unter anderem das Ziel auch die Rechte von Selbstständigen und Freiberuflern im Falle einer Kontenpfändung zu stärken. Selbstverständlich kannst Du als Selbstständiger ein P-Konto führen.

Wie kann ich den Sockelfreibetrag erhöhen lassen?

Der Sockelfreibetrag lässt sich mittels einer P-Konto Bescheinigung erhöhen. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn Du Unterhalt leisten musst oder Kindergeld auf Dein Konto eingeht. Diese Bescheinigungen werden u.a. von Arbeitgebern, Schuldnerberatungen oder Sozialbehörden ausgestellt.

Muss ich mein Geld sofort abheben, oder kann ich ganz normal auf meinem Konto verfügen? Gehen Überweisungen, Lastschriften, Daueraufträge etc.?

Das P-Konto ist ein ganz reguläres Konto. Du kannst über Dein Konto innerhalb Deiner Freibeträge verfügen, wie Du möchtest. Es empfiehlt sich am Monatsende den möglichen Freibetrag restlos abzuheben und nichts in den nächsten Monat mit zu übernehmen.

Liegt keine Pfändung auf Deinem Pfändungsschutzkonto vor, gelten die Freibeträge natürlich nicht. Du kannst im kompletten Umfang über Dein Guthaben verfügen.

Was passiert, wenn ich meinen P-Konto Freibetrag nicht ganz aufgebraucht habe? Wird die Differenz an den Gläubiger ausgekehrt oder darf ich darüber im nächsten Monat verfügen?

Die Differenz kannst Du in den nächsten Monat mit übertragen. Dort wird er dann allerdings auf den Freibetrag angerechnet. Du solltest im Folgemonat in jedem Fall darauf achten, dass Du mindestens über den übertragenen Betrag verfügst. Ansonst wird diese Betrag an die Gläubiger ausgekehrt.

Es empfiehlt sich prinzipiell, den Freibetrag komplett aufzubrauchen.

Freibeträge

 

Welche Freibeträge stehen mir zu?

Prinzipiell steht Dir der Basisfreibetrag über derzeit 1.252,64 € dazu. Gibt es darüber hinaus Gründe für eine Freibetragserhöhung, musst Du Dir diese bescheinigen lassen und diese Bescheinigung dann Deinem Kreditinstitut vorlegen. Gründe können beispielsweise Unterhaltsverpflichtungen oder der Bezug von Kindergeld sein.

Wie kann ich die mir zustehenden Freibeträge geltend machen?

Für den Basisfreibetrag benötigst Du keinerlei Bescheinigungen. Diesen gewährt Dir Deine Bank ohne weiteren Nachweis. Stehen Dir erhöhte Freibeträge musst Du der Bank eine sogenannte P-Konto Bescheinigung vorlegen. Aus dieser geht die Höhe der Freibetragserhöhung hervor.. Deine Bank wird den Pfändungsfreibetrag dann entsprechend erhöhen.

Was mache ich, wenn die Bank meine Nachweise nicht akzeptiert?

Akzeptiert die Bank die Nachweise nicht, lass Dir das schriftlich geben. Damit gehst Du dann zum Vollstreckungsgericht oder zur Vollstreckungsstelle, wenn Du Schulden bei öffentlichen Gläubigern hast.

Der Gläubiger pfändet bereits meinen Lohn. Ist bei der Kontopfändung derselbe Betrag geschützt wie bei der Lohnpfändung?

Nein, der Basispfändungsschutz ist ein Pauschalbetrag. Um die Arbeitsbereitschaft aufrecht zu erhalten gelten bei der Lohnpfändung oft höhere Freibeträge. Diese höheren Freibeträge müsstest Du Dir dann vom Vollstreckungsgericht bzw. der Vollstreckungsstelle ausstellen lassen.

Ich bekomme jeden Monat 800 Euro Hartz 4. Sonst habe ich nie irgendwelche Zahlungseingänge. Ich liege also ständig unterhalb der Pfändungsfreigrenze. Gibt es eine Möglichkeit, meine Gläubiger von der Kontopfändung abzuhalten?

Ja, die gibt es. Kannst Du nachweisen, dass innerhalb der letzten sechs Monate nur unpfändbare Beträge auf Dein P-Konto eingingen, kann das Vollstreckungsgericht (Vollstreckungsstelle) eine Aufhebung der Pfändung beschließen.

Ich bekomme meinen Lohn / meine Sozialleistungen am Monatsende. Muss ich alles noch im alten Monat abheben oder wirkt der Pfändungsschutz in den nächsten Monat mit?

Der Pfändungsschutz wird in den nächsten Monat übertragen. Damit wird sichergestellt, dass der Pfändungsschutz für den Monat gilt, für den diese Leistungen angedacht sind.

Hilfe, ich habe diesen Monat zweimal meinen Lohn bekommen. Jetzt liege ich erheblich über meinem Freibetrag. Kehrt die Bank jetzt den überschüssigen Betrag an den Gläubiger aus?

Keine Angst. Das darf sie nicht tun. Das Problem ist auch als Monatsanfangsproblem bekannt und wurde mittlerweile vom Gesetzgeber behoben. Der überschüssige Betrag wird in den nächsten Monat übernommen. Dort sollte man allerdings darauf achten, dass man über sein Konto mindestens in der Höhe des übertragenen Betrags verfügt.

P-Konto Bescheinigung

Wer darf mir eine P-Konto Bescheinigung austellen?

Arbeitgeber, Sozialämter, Jobcenter, Schuldnerberatungen, Rechtsanwälte oder Steuerberater. Siehe auch unseren Informationsartikel über die P-Konto Bescheinigung.

Was mache ich, wenn mir niemand meine Freibetragserhöhungen bescheinigen möchte?

Wenn Du niemanden findest, der Dir eine P-Konto Bescheinigung ausstellen möchte, kannst Du dich an das zuständige Vollstreckungsgericht bzw. die öffentliche Vollstreckungsstelle wenden. Diese werden dann Deinen erhöhten Freibetrag bestimmen.

Kann ich über den Pauschalbetrag hinausgehende Ausgaben geltend machen. Beispielsweise zum Ausgleich eines gesundheitlichen Schadens?

Selbstverständlich. Diese Ausgaben musst Du  per P-Konto Bescheinigung nachweisen können.

SCHUFA, Auskunfteien etc.

Warum macht meine Bank bei der Umwandlung eine Schufa-Abfrage?

Die SCHUFA Abfrage bei der Wandlung in ein P-Konto dient alleine der Überprüfung, ob Du noch bei einer weiteren Bank ein Pfändungsschutzkonto unterhältst. Die Bonität wird nicht erneut überprüft.

Dürfen die SCHUFA oder andere Auskunfteien meine Daten über das P-Konto an Dritte weitergeben?

Nein, das dürfen sie nicht. Allerdings würde ich nicht die Hand dafür ins Feuer legen, dass die Angaben in irgendeiner Form Einfluss auf das doch sehr intransparente Scoring System nehmen könnte.

 

Gilt das Führen eines Kontos als P-Konto als Negativmerkmal bei der SCHUFA?

Sollte es nicht sein. Genau wird es alleine die SCHUFA wissen.

 

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