So gelangst Du schnell an Dein geld

Das P-Konto schützt Dein Guthaben bei der Kontopfändung!

Das P-Konto sichert auch 2023 den Pfändungsschutz auf Deinem Girokonto

Wenn Dein Konto gepfändet ist und Du noch kein P-Konto besitzt, musst Du schnell handeln und bei Deinem Kreditinstitut die Fortführung als P-Konto verlangen. Ohne weitere Nachweise steht Dir dann in jedem Fall der Grundfreibetrag (gerne auch Basisfreibetrag oder Sockelfreibetrag  genannt) zu.

Dieser Garantie-Freibetrag kann durch entsprechende Bescheinigungen erhöht werden.

  • 1.340,00€ Grundfreibetrag
  • 500,62 € für die 1. Person in Deinem Haushalt*
  • 278,90 für die 2. und jede weitere Person in Deinem Haushalt

Die wichtigsten Fakten über das P-Konto, die Du kennen solltest!

Gesetzliche Pflicht

Dein Kreditinstitut ist verpflichtet Dein Einzelkonto als Pfändungsschutzkonto fortzuführen. Allerdings musst Du das verlangen!

Sockelfreibetrag ohne Nachweis

Der Basisfreibetrag steht Dir ohne besondere Extranachweise zu.

Keine automatische Einrichtung

Du musst die Einrichtung selbst explizit bei Deiner Bank beantragen.

Schutz nur auf dem P-Konto

Dein Guthaben ist ausschließlich auf dem Pfändungsschutzkonto geschützt.

4 Wochen Moratorium

Du hast nur 4 Wochen nach Eingang der Pfändung Zeit, um den rückwirkenden Schutz zu erhalten.

Freibeträge müssen eingerichtet werden

Du brauchst Bescheinigungen, wenn Du Ehepartner oder Kinder hast sowie bei Sozialleistungsbezug!

Kein Gemeinschaftskonto

Nur Einzelkonten können als P-Konto geführt werden. Gemeinschaftskonten sind vorher umzuwandeln!

Der Kalendermonat zählt

Es zählen immer die Guthaben und Verfügungen innerhalb eines Kalendermonats! Es gilt das Zuflussprinzip!

Das 3-Stufen Prinzip bei der Kontopfändung!

Du darfst Dir den Schutz bei bei der Kontopfändung gerne als dreistufiges Modell vorstellen. Die erste und unterste Stufe erreichst Du nach der Einrichtung eines P-Kontos.

01

Stufe 1: Basispfändungsschutz

Ohne weitere Nachweise wird Dir ein (kalender-)monatlicher Grundfreibetrag über derzeit 1.340 € eingerichtet.


Innerhalb dieses Freibetrags kannst Du frei über Dein Guthaben verfügen.


Allerdings gilt das nur, wenn Du ein P-Konto eingerichtet hast.

02

Stufe 2: Erhöhter Freibetrag

Freibeträge für Ehepartner, Kinder, Sozialleistungen, Kindergeld, Mehraufwendungen aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen.


Diese Freibeträge müssen bescheinigt werden. (Schuldnerberatungen, Familienkassen, Jobcenter, Arbeitgeber, Rechtsanwälte etc.)

03

Stufe 3: Individuell festgesetzte Freibeträge

Für Sonderfälle, welche nicht bescheinigt werden können, besteht die Möglichkeit einer individuellen Festsetzung.


Zuständig sind hier die Vollstreckungsgerichte (private Schulden) oder Vollstreckungsstellen (öffentliche Schulden). 

  • Für die Umwandlung in ein P-Konto genügt ein Antrag bei der Hausbank. Die Umwandlung bei einem gepfändeten Konto muss innerhalb von 4 Banktagen erfolgen. Erfolgt die Umwandlung innerhalb von 28 Tagen nach Eingang des Pfändungsbeschlusses bei der Bank besteht rückwirkender Pfändungsschutz!
  • Nach Einrichtung des Pfändungsschutzkontos ist der Basisfreibetrag automatisch vor Pfändung geschützt.
  • Für im gleichen Haushalt lebende Ehepartner und Kinder können erhöhte Freibeträge geltend gemacht werden. Derzeit sind das 1.731,44€ bei einer Person bis hin zu 2.782,04€ bei fünf Personen, denen gegenüber zu Unterhaltsleistungen verpflichtet bist. 
  • Kindergeld, welches auf dem gepfändeten P-Konto eingeht erhöht den Freibetrag ebenfalls. Die Höhe des Kindergelds beträgt derzeit 219€ für Kind 1 und 2, 225€ für Kind drei und 250€ für jedes weitere Kind.
  • Gesundheitlicher Mehrbedarf kann geltend gemacht und bescheinigt werden. Mehr dazu auf unserer Seite zu den P-Konto-Freibeträgen.

Gerichtliche Entscheidungen sind nur noch in Ausnahmefällen erforderlich und notwendig

Der Basisschutz und die Fälle, welche durch die P-Konto Bescheinigung nachgewiesen werden können decken die meisten Möglichkeiten ab. Und in der Tat war es auch die Intention des Gesetzgebers die Vollstreckungsgerichte zu entlasten.

Es gibt dennoch ein paar wenige Situationen, welche eine individuelle Freigabe durch das Vollstreckungsgericht notwendig sein lassen.

Insbesondere in den Spezialfällen, wenn Dein pfändungsfreier Betrag im Rahmen einer Lohnpfändung höher ist als der pauschalierte Satz bei einer Kontenpfändung.

In der Praxis lässt sich sagen:

Ist Dein Einkommen höher als Dein Freibetrag, macht ein individueller Freigabebeschluss Sinn!

Eine zweite große Gruppe, welche häufig einen individuellen Freigabebeschluss benötigen sind die Freiberufler und Selbstständigen. Denn oft wandern dort deutlich höhere Beträge auf dem gepfändeten Konto als zulässig wären. Aber nicht alle dieser Beträge sind als Einnahmen zu werten und es müssen Ausgaben für Materialbeschaffung ausgegeben werden.

Diese Spezialfälle wären durch die P-Konto-Bescheinigung nicht zu lösen.

Zuständigkeit bei individuellen Freigabeentscheidungen

Bei privaten Schulden -->> Vollstreckungsgericht

Bei öffentlichen Schulden ->> Direkt bei der Vollstreckungsstelle des Gläubigers

Weitere wichtige Dinge, welche Du über das Pfändungsschutzkonto wissen solltest

Obwohl das Pfändungsschutzkonto zu einer spürbaren Vereinfachung bei allen Verfahrensbeteiligten geführt hat, ist es doch häufig komplizierter als es auf den ersten Blick den Anschein hat.

Insbesondere macht der neue Ansatz, dass es auf die Herkunft des Kontoguthabens nicht ankommt in der Praxis Schwierigkeiten.

Es spielt keine Rolle, woher Dein Kontoguthaben stammt.

Es ist nahezu komplett egal, woher Dein Kontoguthaben kommt. Eine Überweisung von Tante Erna zählt nicht anders als die Hartz-IV Leistung des Jobcenter.

Das Kreditinstitut überprüft lediglich die Höhe der Verfügungen. Liegen die Kontoumsätze unterhalb des jeweiligen Freibetrags und ist das Konto gedeckt, werden diese auch ausgeführt.

Übersteigt das Guthaben jedoch den Freibetrag, kann unter Beachtung einiger Grundsätze an den Gläubiger ausgekehrt werden

Beachte: Nicht die Herkunft des Kontoguthabens ist interessant, sondern alleine die Höhe der Verfügungen. Belaufen sich die Kontobewegungen innerhalb des Freibetrags kann das P-Konto genutzt werden wie jedes ungepfändete Girokonto auch.

Eine prophylaktische Umwandlung in ein P-Konto ist meistens nicht empfehlenswert

Bei einem gepfändetem Konto macht ein P-Konto meistens Sinn. Es sei denn man ist problemlos in der Lage die Pfändung zu regulieren.

Bei einem nicht gepfändeten Bankkonto macht es aber in den meisten Fällen keinen Sinn. Denn entgegen gesetzlicher Bestimmungen werden P-Konto Inhaber häufig in ungünstigere Kontenmodelle "gedrängt". Dazu schränken einige Kreditinstitute ihre Leistungen drastisch ein.

Manche Kunden sprechen gar von einer "Stigmatisierung". In jedem Fall wäre eine prophylaktische Umwandlung meistens einfach nur Blödsinn.

Die einzige Ausnahme wäre, wenn die finanzielle Situation so den Bach hinunter ist, und konkrete Kontenpfändungen bereits angekündigt sind. Dann also, wenn es nur eine Frage Zeit ist, bis gepfändet wird. Dann kann man darüber nachdenken, ein P-Konto auch prophylaktisch zu führen.

Nur ein P-Konto pro Person!

Pro Person darf jeweils nur ein Pfändungsschutzkonto geführt werden. Wenn Du den Umwandlungsantrag stellst, musst Du diesen Punkt ausdrücklich bestätigen.

Machst Du hierbei falsche Angaben, könntest Du Dich strafbar machen. In aller Regel führt das Kreditinstitut einen SCHUFA-Abgleich durch. Hierbei wird überprüft, ob Du bereits woanders ein Girokonto mit Pfändungsschutz führst.

Für die Umwandlung in ein P-Konto darf die Bank kein Entgelt verlangen

Führt Dein Kreditinstitut Dein Konto als P-Konto darf es für die Umwandlung keine Gebühren verlangen. Denn mit der Umwandlung erfüllt die Bank eine gesetzliche Pflicht und diese Pflichten dürfen den Bankkunden prinzipiell nicht in Rechnung gestellt werden.

  • Die Umwandlung eines gepfändeten Girokontos muss nach spätestens 4 Banktagen abgeschlossen sein.
  • Du hast ab Eingang des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses bei der Bank exakt 4 Wochen Zeit um Dich um den Pfändungsschutz zu kümmern. In diesem Fall erhältst Du dann den rückwirkenden Schutz.

Stufe 2: Erhöhung des Freibetrags durch die P-Konto Bescheinigung

Wie oben bereits erwähnt, bekommst Du den Basispfändungsschutz ohne gesonderte Nachweise. Reicht dieser nicht aus, kommen Erhöhungen in Betracht.

Mittels der "Bescheinigung nach § 850k Abs. 5 ZPO über die gemäß § 850k Abs. 2 ZPO im jeweiligen Kalendermonat nicht erfassten Beträge auf einem Pfändungsschutzkonto".


Du wirst es mir nachsehen, dass ich auf hier diese schreckliche Bezeichnung durch den einfacheren (nicht 100% korrekten) Begriff "P-Konto-Bescheinigung" ersetze.


Freibetragserhöhungen sind möglich bei:

Formular P-Konto Bescheinigung
  • Unterhaltsverpflichtungen (471,44€ für die erste Person und 262,65€ für jede weitere Person)
  • Sozialleistungen (Erstausstattung, Leistungen für Klassenfahrten und sonstige Einmalleistungen)
  • Kindergeld in Höhe von derzeit 219€ (Kind 1+2), 225€ (Kind 3) und 250€ für jedes weitere Kind
  • Laufende Geldleistungen zum Ausgleich eines Körper- oder Gesundheitsschadens (§ 850k Abs. 2 Nr. 1b ZPO)

Wer darf die P-Konto Bescheinigung nach § 850k Abs. 5 ZPO ausstellen?

  • Arbeitgeber
  • Familienkassen
  • Sozialleistungsträger (Jobcenter, Sozialamt etc.)
  • Anerkannte Schuldner- oder Verbraucherinsolvenzberatungsstellen
  • Rechtsanwälte

Arbeitgeber dürfen eine P-Konto Bescheinigung ausstellen. Allerdings ist das nicht immer empfehlenswert. Schließlich erfährt Dein Arbeitgeber dann von Deiner Kontenpfändung. Und mitunter kann sich das dann auch nachteilig auf künftige Karrierepläne auswirken.

Familienkassen, Jobcenter und weitere Sozialleistungsträger sind in der Regel auf das Ausstellen von P-Konto Bescheinigungen vorbereitet und haben die entsprechenden Vordrucke vorrätig bzw. können diese ausdrucken.

Anerkannte Schuldner- und Insolvenzberatungen haben oft sehr lange Wartezeiten. Nicht immer ist somit eine zeitnahe Terminvergabe gewährleistet.

Rechtsanwälte bieten häufig im Internet ihre Dienstleistungen an und stellen die Bescheinigung gegen Bezahlung eines mehr oder minder hohen Honorars aus. Dafür bekommt man nach Beantwortung ein paar weniger Fragen die Bescheinigung nach Hause geschickt. 

Ein paar wenige Beispiele, wie hoch Dein Freibetrag sein könnte:

Paul, alleinstehend, keine Kinder, keine Unterhaltsverpflichtungen:

1.260,00€ - Paul benötigt hierfür keine Bescheinigung, da es sich um den Basisfreibetrag handelt.

Anna, verheiratet, keine Kinder, Mann lebt im Haushalt

1.731,44€ - Dieser Freibetrag setzt sich zusammen aus dem Grundfreibetrag (1.252,64€) und einer Unterhaltsverpflichtung (Ehemann: 471,44€).

Anna benötigt eine P-Konto Bescheinigung, auf welcher die Unterhaltsverpflichtung für den Ehegatten eingetragen ist.

Fiona, alleinstehend, ein Kind, Kind lebt im Haushalt

1.950,44€ - Dieser Freibetrag setzt sich aus dem Grundfreibetrag (1.260,00€), einer Unterhaltsverpflichtung (Kind: 471,44€) sowie dem Kindergeld (219€)

Anna benötigt eine P-Konto Bescheinigung, auf welcher die Unterhaltsverpflichtung, sowie das Kindergeld eingetragen sind.

Wichtig ist, dass das Kindergeld den Freibetrag nur dann erhöht, wenn es auch auf dem gepfändeten P-Konto eingeht.

Denise, verheiratet, zwei Kinder, Ehegatte und die Kinder wohnen im selben Haushalt

2.694,74€ - Dieser Freibetrag setzt sich aus dem Grundfreibetrag (1.260,00€), drei Unterhaltsverpflichtungen (Ehegatte: 471,44€ + 2 Kinder (2 * 262,65€) sowie dem Kindergeld (2 * 219€) zusammen.

Denise benötigt eine P-Konto Bescheinigung, auf welcher die Unterhaltsverpflichtungen, sowie das Kindergeld eingetragen sind.

Wichtig ist, dass das Kindergeld den Freibetrag nur dann erhöht, wenn es auch auf dem gepfändeten P-Konto eingeht.

Zu beachten ist, dass über diese Bescheinigung auch einmalige Sozialleistungen oder Leistungen für einen gesundheitlich bedingten Mehraufwand geltend machen kannst.

Wichtig ist weiterhin, dass Du diese Bescheinigung Deiner Bank vorlegst. Denn dort gehörst sie hin. Sie bringt Dir nichts auf dem Wohnzimmertisch, sondern nur im Kreditinstitut etwas. Für Deine Bank ist sie der Grundlage, Dir die entsprechenden Freibeträge einzuräumen.

Was passiert, wenn Du keine Bescheinigung bekommst?

Es können durchaus folgende Szenarien eintreten:

  1. Du findest keine Stelle, welche Dir eine P-Konto Bescheinigung aussstellt, oder
  2. Deine Bank akzeptiert die Bescheinigung nicht

In diesem Fall kannst Du beim Vollstreckungsgericht (bzw. der Vollstreckungsstelle) einen Antrag stellen. Hier solltest Du dem dortigen Rechtspfleger aber glaubhaft machen können, dass Du bei mindestens 3 Stellen warst und dort entweder keinen Termin oder keine Bescheinigung erhalten hast.

Stufe 3: Individuelle Freigabe durch das Vollstreckungsgericht

Das Vollstreckungsgericht oder die Vollstreckungsstelle bei öffentlichen Gläubigern spielen in Stufe 3 eine wesentliche Rolle.


Vom Grundsatz her sollen die Gerichte nur noch dann eine Rolle spielen, wenn die pauschalierten Regelungen keine vernünftige Regelung ermöglichen.


In diesem Fall kannst Du Dich an das Vollstreckungsgericht beziehungsweise an die zuständige Vollstreckungsstelle wenden.

Vollstreckungsgericht
  • Einkommen höher als Pfändungsfreigrenze: Das pfändungsfreie Einkommen ist höher als das durch die Bescheinigung geschützte Gruthaben.
  • Anordnung der Unpfändbarkeit: Dein Guthaben liegt regelmäßig unterhalb Deines Freibetrags.
  • Mehr Personen im Haushalt: Im Haushalt leben mehr als 6 Personen!
  • Einkünfte von Selbstständigen: Umsatz ist nicht immer Gewinn. Von daher sind in der Praxis häufig individuelle Freigaben erforderlich.
  • Härtefallregeln nach §765a ZPO: Spielen in der Praxis keine allzu große Rolle

Dein Einkommen ist höher als Dein Freibetrag

Das ist ein häufig in der Praxis anzutreffender Fall. Der Gesetzgeber wollte verhindern, dass Schuldner im Rahmen einer Kontenpfändung nur noch soviel arbeiten, als dass nichts mehr gepfändet werden kann.

Denn würde alles von dem, was man mehr verdient, an den Gläubiger abgeführt, wäre klar was passiert. Mehr Geld zu verdienen würde sich nicht lohnen!

Dieses Signal wäre fatal. Von daher kann bei höheren Verdiensten auch ein höherer Freibetrag geltend gemacht werden. Die Höhe orientiert sich dabei an der jährlich aktualisierten Pfändungstabelle.

Das bedeutet, dass dem Schuldner bei einer Kontopfändung mindestens derselbe Freibetrag zusteht als wenn eine Lohnpfändung durchgeführt werden würde.

Anordnung der Unpfändbarkeit

Das Vollstreckungsgericht kann eine Unpfändbarkeit des Kontos für eine Dauer bis zu 12 Monaten anordnen. Hierzu muss der Schuldner dem Gericht nachweisen, dass in den letzten 6 Monaten überwiegend unpfändbare Beträge gutgeschrieben wurden. 

Zudem musst Du dem Vollstreckungsgericht glaubhaft machen, dass auch innerhalb der nächsten 12 Monate überwiegend unpfändbares Beträge gutgeschrieben werden.

Festgehalten ist dies in § 850l ZPO. Ein tiefergehender Beitrag zu dieser Thematik ist auf der Webseite des Infodienst Schuldnerberatung nachzulesen.

Freibeträge für mehr als 5 weitere Personen

Mittels der P-Konto Bescheinigung können Freibeträge für bis zu 5 weitere Personen eingerichtet werden. Für Großfamilien kann das eventuell nicht ausreichen. In diesem Fall wäre dann ebenfalls eine gesonderte individuelle Freigabebescheinigung vonnöten.

Einkünfte von Selbstständigen

Bei den Einkünften von Selbstständigen stellt sich das Problem, dass Einnahmen nicht gleich Gewinn sind. Es können Kosten für Miete, Personal, Material etc. anfallen. 

Dieser Spezialfall ist durch die Bescheinigung nach § 850k Abs. 5 ZPO nicht abzudecken. Denn schließlich ist zu prüfen ob nach Abzug der Betriebskosten das Guthaben über- oder unterhalb des individuellen Pfändungsschutzbetrages liegt.

Härtefallregeln nach §765a ZPO

Wenn die Vollstreckung eine unzumutbare Härte darstellen würde, kann ein Antrag nach § 765a ZPO in Betracht kommen. Allerdings sind die Hürden für einen solchen Antrag sehr hoch.

Ein Beispiel, wo Gerichte in der Vergangenheit eine unzumutbare Härte gesehen haben, war beispielsweise eine unberechtigte Lastschrift, welche der P-Konto Inhaber sofort hat wieder zurück buchen lassen. 

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