Die aktuellen Sätze von Dezember 2021

P-Konto Freibetrag 2023 sichern!

Unterhalt, Einmalleistungen der Jobcenter, Nachzahlungen, Kindergeld:

  • Was darf gepfändet werden und was ist geschützt?
  • Wie kann ich mein Guthaben sichern, welches über dem Grundfreibetrag von 1.340,00 € liegt?

Letzte Aktualisierung: 26.03.2022

Der P-Konto Freibetrag und was Du darüber wissen solltest!

Vielen Schuldnern ist nicht klar, welche P-Konto Freibeträge ihnen genau zustehen. Und bei Licht betrachtet ist diese Frage auch nicht immer so leicht zu beantworten. Deswegen solltest Du Dir schon etwas Zeit nehmen, Dich in das Thema einzulesen. Eventuell stehen Dir ja Freibeträge zu, von denen Du nicht einmal zu träumen wagtest. Schließlich geht es um Geld - um Dein Geld! Das solltest Du nicht verschenken.

  • Wie sieht es nun aus mit den Freibeträgen beim Pfändungsschutzkonto?
  • Wieviel steht Dir zu?
  • Was musst Du beantragen und wo musst Du es beantragen?

Leider werden von Kontopfändung betroffene Menschen von keiner Seite wirklich gut informiert. Diese Lücke wollen wir hier schließen und Dich so umfassend und neutral zu informieren, wie es uns möglich ist.

Unser Ziel ist, dass Du das maximal Mögliche aus Deinem Pfändungsschutzkonto herausholst.

Die drei Stufen des Kontopfändungsschutzes

Stufe 1:

Grundfreibetrag ohne Bescheinigung

Bei einem Pfändungsschutzkonto gilt der Basispfändungsschutz automatisch. Das bedeutet: Der Sockelfreibetrag von derzeit 1.340,00 € wird vom Kreditinstitut automatisch eingerichtet. Hierfür wird keine gesonderte Bescheinigung benötigt.

Stufe 2:

Freibetragserhöhung durch P-Konto Bescheinigung

Der Grundfreibetrag kann bei bestehenden Unterhaltsverpflichtungen, Kindergeldbezug, zum Ausgleich eines gesundheitlich bedingten Mehraufwandes oder bei einmaligen Sozialleistungen durch eine P-Konto Bescheinigung erhöht werden. Für die erste unterhaltspflichtige Person werden 500,62 € berücksichtigt. Für jede weitere erhöht sich der Freibetrag um 278,90€.

Diese Bescheinigung dürfen geeignete Schuldnerberatungen, Sozialbehörden, Anwälte oder Arbeitgeber ausstellen.

Der korrekte Begriff für die P-Konto Bescheinigung lautet:

"Bescheinigung nach § 850k Abs. 5 ZPO über die gemäß § 850k Abs. 2 ZPO im jeweiligen Kalendermonat nicht erfassten Beträge auf einem Pfändungsschutzkonto"

Stufe 3:

Freibetragserhöhung durch das Vollstreckungsgericht (Vollstreckungsstelle)

Es kann auch erforderlich sein, eine Freibetragserhöhung durch das Vollstreckungsgericht anzustreben. Insbesondere in folgenden Fällen:

  • Arbeitseinkommen liegt höher als der pauschalierte P-Konto Freibetrag
  • Nachzahlung von Sozialleistungen
  • Spezialfälle bei Selbstständigen
  • Mehr als 5 unterhaltsberechtigte Personen leben im selben Haushalt

A) Der Basisfreibetrag - Du benötigst hierfür keine Bescheinigung

Unter einem Freibetrag verstehen wir bei einer Kontopfändung prinzipiell den unpfändbaren Betrag. Das heisst, wir reden über diejenige Summe, über die Du in jedem Kalendermonat verfügen darfst, ohne dass davon etwas an den Gläubiger ausgekehrt werden dürfte. Unterschieden wird hier zwischen:

  • Basisfreibetrag (ohne Nachweise)
  • Zusätzliche Freibeträge (per P-Konto Bescheinigung oder per Gerichtsbeschluss)

Dagegen sind alle Beträge vom Grundsatz her pfändbar, die oberhalb der eingerichteten Freigrenzen liegen.

P-Konto Grundfreibetrag von 1.252,64€

Basisfreibetrag 2021 beim P-Konto

Der Basisfreibetrag beträgt derzeit (seit 1. Juli 2021) 1.252,64€ je Kalendermonat. Jeder P-Konto Inhaber darf innerhalb dieser Sockelfreigrenze über sein Kontoguthaben verfügen. Es handelt sich beim Basisfreibetrag um einen pauschalierten Satz. Die kontoführende Bank benötigt keinerlei Belege oder Bescheinigungen um den Grundfreibetrag zu gewähren.

Der Basisfreibetrag wird auch als Grundfreibetrag oder als Sockelfreibetrag bezeichnet.

Es zählen immer die Nettobeträge, die auf Dein Konto kommen

Es handelt sich bei allen Beträgen, die hier angegeben werden, immer um Nettobeträge. Bekommst Du beispielsweise von Deinem Bruttolohn von 2.000 Euro nur 1.300 Euro auf Dein Konto, dann wären die 1.300 Euro der maßgebliche Betrag.

Darüber hinaus ist es auch komplett unwichtig, woher Dein Kontoguthaben stammt. Es spielt für das Pfändungsschutzkonto keine Rolle, ob die 1.000 Euro jetzt eine Sozialleistung, der Arbeitslohn oder ein Geschenk der Erbtante sind. 

Es entscheidet alleine, was innerhalb eines Kalendermonats auf dem Konto geschieht.

B) P-Konto: Erhöhte Freibeträge durch Bescheinigung

In der Praxis reicht der Basisfreibetrag oft nicht aus. Mittels einer P-Konto Bescheinigung kann der Basisfreibetrag aufgestockt werden.

Ich muss immer wieder betonen, dass der Begriff P-Konto Bescheinigung juristisch nicht korrekt ist. Die korrekte Bezeichnung wäre nämlich: 


"Bescheinigung nach § 850k Abs. 5 ZPO über die gemäß § 850k Abs. 2 ZPO im jeweiligen Kalendermonat nicht erfassten Beträge auf einem Pfändungsschutzkonto"

Ich denke aber, es ist unserem aller Sinne, den etwas einfacher zu merkenden Terminus zu benutzen.

Es sei noch erwähnt, dass derzeit die Gültigkeitsdauer der P-Kontobescheinigung gesetzlich nicht geregelt ist. Jede Bank hat da "eigene Hausregeln". Am Besten du informierst Dich bereits bei Abgabe der Bescheinigung bei Deiner Bank, wann Du wieder eine neue vorlegen musst.

So bleibst Du auf der sicheren Seite und vermeidest unschöne Überraschungen wegen einer eventuell nicht mehr gültigen Bescheinigung.

1 Person

2 Personen

3 Personen

4 Personen

5 Personen

6 Personen

1.252,64€

1.724,08€

1.986,73€

2.249,38€

2.512,03€

2.774,68€

Die aktuellen P-Konto Freibeträge seit 1.7.2021

Diese Aufstockung muss der Bank durch eine Bescheinigung nachgewiesen werden, welche Schuldnerberatungen, Anwälte, Sozialbehörden, Familienkassen oder Arbeitgeber ausstellen dürfen.

Diese Bescheinigung musst Du der Bank dann im Original vorlegen, damit Dir Deine Freibeträge korrekt eingerichtet werden können.

Freibetragserhöhungen, die durch eine P-Konto Bescheinigung nachgewiesen werden können:

  • Freibetrag für die erste Person, der aufgrund Gesetzes  Unterhalt gewährt wird (§ 850k, Abs.2, Nr. 1a ZPO + Abs. 2a ZPO) oder für die der Schuldner Leistungen nach SGB II / XII entgegen nimmt (§ 850k, Abs. 2, Nr. 1b ZPO) - derzeit (bis Juni 2021) 471,44€.
  • Freibetrag für bis zu 4 weitere Personen, für die aufgrund Gesetzes Unterhalt gewährt wird oder für die der Schuldner Leistungen nach SGB II / SGB XII entgegen nimmt. Derzeit beläuft sich dieser Betag auf 262,65€ je Person.
  • Laufende Geldleistungen zum Ausgleich des durch einen Körper- oder Gesundheitsschadens bedingten Mehraufwandes (§ 850 k, Abs. 2, Nr. 2 ZPO in Verbindung mit § 54, Abs. 3, Nr. 3 SGB I).
  • Kindergeld
  • Andere Geldleistung(en) für Kinder, z.B. Kinderzuschlag und vergleichbare Rentenbestandteile
  • Einmalige Sozialleistungen (§ 850 k, Abs. 2, Nr. 2 ZPO)

Leben in Deinem Haushalt noch weitere Personen, beispielsweise Dein Ehemann, bzw. Deine leiblichen Kinder, kannst Du Dir die Freibeträge erhöhen lassen.

Bei mehr Personen benötigst Du eine Freigabe des Vollstreckungsgerichts bzw. der Vollstreckungsstelle, wenn Dein Gläubiger ein öffentlicher Gläubiger ist.

Erhöhung des P-Konto Freibetrags wegen Unterhaltsverpflichtungen 

Sind Sie zum Unterhalt verpflichtet und leisten diesen auch, können Sie sich Ihren Freibetrag entsprechend erhöhen lassen. In der Regel geht dies über eine Bescheinigung einer geeigneten Stelle, wie zum Beispiel Schuldnerberatungsstellen, Jobcenter, Rechtsanwälte oder auch Ihr Arbeitgeber.

In der Regel sind Sie gegenüber Ihrem Ehepartner und Ihren im gleichen Haushalt lebenden eigenen oder adoptierten Kinder stets unterhaltsverpflichtet. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie diesen Unterhalt in bar leisten oder ab als sogenannten Naturalunterhalt.


Die Höhe des P-Konto Freibetrags, je nachdem wie vielen Personen Sie Unterhalt gewähren:

Reicht beim Pfändungsschutzkonto der pauschale Grundfreibetrag nicht aus, kann der Schuldner eine Erhöhung des Basis-Schutzes erwirken. Hierzu muss er dem Zahlungsinstitut eine P-Konto Bescheinigung vorlegen.

1 Person

2 Personen

3 Personen

4 Personen

5 Personen

6 Personen

1.252,64€

1.724,08€

1.986,73€

2.249,38€

2.512,03€

2.774,68€

Im Folgenden eine kleine (nicht vollständige) Aufzählungen derjenigen Personen, die für eine Aufstockung des P-Konto Freibetrags in Betracht kommen.

Bei folgenden Unterhaltsverpflichtungen kommt eine Erhöhung des P-Konto Freibetrags in Betracht:

  • Ehepartner im eigenen Haushalt 
  • Gleichgeschlechtliche eingetragene Lebenspartnerschaften im eigenen Haushalt
  • Leibliche Kinder, bis zum Abschluss der ersten Ausbildung
  • Ehepartner, die nicht im selben Haushalt leben und für die Du zum Unterhalt verpflichtet bist und ihn tatsächlich auch leistest.
  • Eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartner, die nicht im selben Haushalt leben und für die Du zum Unterhalt verpflichtet bist und den Unterhalt auch tatsächlich leistest.

Für diese Personen kann KEINE Freibetragserhöhung erwirkt werden.

  • Lebenspartner ohne Trauschein - Ohne Ring, keine Knete!
  • Kinder des Lebenspartners!
  • Sonstige im selben Haushalt lebenden Personen, die nicht Ehepartner, gleichgeschlechtlicher eingetragener Lebenspartner oder leibliche bzw. adoptierte Kinder sind.
Zusammenfassung der Unterhaltsverpflichtungen

Für im selben Haushalt wohnende Familienmitglieder kann unter den genannten Voraussetzungen eine Erhöhung des P-Konto Grundfreibetrags erwirkt werden.

Für die erste Person kann der Freibetrag um 471,44€ erhöht werden. Für jede weitere Person beträgt der Erhöhungsbetrag dann 262,65€.

Dies geht über die P-Konto Bescheinigung, welche u.a. folgende Stellen ausstellen dürfen:

  • Anerkannte Schuldnerberatungsstellen
  • Arbeitgeber
  • Sozialbehörden (Jobcenter, Sozialämter, ...)
  • Familienkassen
  • Rechtsanwälte, Steuerberater
  • Vollstreckungsgericht (erst dann, wenn Du erfolglos versucht hast eine P-Konto Bescheinigung anderweitig zu erhalten)

Bezug von Kindergeld

Der Gesetzgeber trägt dem grundgesetzlich garantierten Schutz der Familie Rechnung. Kindergeldbezüge, die auf das gepfändete P-Konto eingehen, sind vor Pfändung geschützt. Die entsprechenden Beträge können auf der P-Konto Bescheinigung eingetragen werden.

Die Höhe des Kindergeldes liegt mit Stand von 2020 bei

  • 219 Euro für das erste und zweite Kind
  • 225 Euro für das dritte Kind
  • 250 Euro für jedes weitere Kind

Kinderzuschlag und sonstige Leistungen für Kinder

Der Kinderzuschlag wird bei einer Kontopfändung genauso behandelt wie das Kindergeld und erhöht den pfändungsfreien Betrag um weitere bis zu 185 Euro je Kind. Es ist also vor Pfändung geschützt.

Analoges gilt für vergleichbare Rentenleistungen und anderen Leistungen für Kinder.

Das Kindergeld muss auf dem gepfändeten Girokonto eingehen, damit dieser zusätzliche Freibetrag eingerichtet werden kann.

Einmalige Sozialleistungen

Hierunter versteht man einmalige Leisten der Sozialleistungsträger oder Jobcenter. Dies können beispielsweise Beihilfen zur Wohnungserstausstattung oder für die Klassenfahrt sein. Diese Leistungen sind ebenfalls nicht pfändbar.

Den Banken reicht hier meistens der zum Zahlungseingang zugehörige Bescheid. Oft sogar ist bereits der Verwendungszweck der Überweisung für die Banken ein ausreichender Nachweis. Ansonsten können natürlich auch solche einmaligen Leistungen über die P-Konto Bescheinigung nachgewiesen werden und erhöhen dann den Freibetrag entsprechend.


Ausgleich eines Mehraufwandes aus gesundheitlichen Gründen

Im schönen Amtsdeutsch nennt sich das "Ausgleich eines durch gesundheitlichen Schaden bedingten Mehraufwandes".

Das kann alles mögliche sein. Beispielsweise eine besondere Ernährungsweise bei Typ 2 Diabetes, Bedarf an teuren Medikamenten und so einiges mehr. Über die Höhe dieser Freibetragserhöhung entscheidet bei privaten Gläubigern das Vollstreckungsgericht bzw. bei öffentlichen Gläubigern die jeweilige Vollstreckungsstelle.

C:) Individuelle Festsetzung des Freibetrags durch das Vollstreckungsgericht bzw. die Vollstreckungsstelle

Der Löwenanteil der Fälle ist durch den Basisfreibetrag und diejenigen Freibeträge abgedeckt, welche durch die P-Konto Bescheinigung nachgewiesen werden können.

Doch es gibt durchaus Spezialfälle in denen der P-Konto Freibetrag individuell bestimmt werden muss. Das gilt immer dann, wenn die pauschalierten Freibeträge dem jeweiligen Einzelfall nicht gerecht werden können. Im Folgenden haben wir Dir ein paar der Fälle vorgestellt, bei denen Du zum Vollstreckungsgericht bzw. der Vollstreckungsstelle musst um einen entsprechenden Freigabeantrag zu stellen.


Pfändungsfreibetrag nach Lohnpfändungstabelle ist höher als der P-Konto Freibetrag beim Pfändungsschutzkonto

Dieser Fall ist in der Praxis häufiger anzutreffen. Der Gläubiger pfändet überall, wo er hofft, Verwertbares zu finden. So kann er sowohl beim Arbeitgeber eine Lohnpfändung als auch beim Schuldner eine Kontopfändung durchführen.

Ist der unpfändbare Teil der Lohnpfändung höher als der P-Konto Freibetrag, hat der Schuldner erst einmal ein Problem. Die Bank wird ihm lediglich Guthaben innerhalb der Freigrenzen verfügen lassen.

In diesem Fall ist ein Antrag beim Amtsgericht (private Schulden) oder bei der Vollstreckungsstelle (öffentliche Schulden) zu stellen. In diesem Fall würde dann der P-Konto Freibetrag entsprechend angepasst werden.

Bei Selbstständigen gehen höhere Beträge ein, welche um die Betriebskosten gemindert werden müssen

Das Pfändungsschutzkonto schützt erstmals auch das Guthaben von Selbstständigen bei einer Kontopfändung. Bei dieser Berufsgruppe kann es durchaus vorkommen, dass höhere Summen auf dem P-Konto umgesetzt werden. 

Das Einkommen eines Selbstständigen setzt sich vereinfacht gesagt aus Einnahmen minus Betriebskosten zusammen. Hat jetzt ein Freiberufler beispielsweise 10.000 Euro Umsatz im Monat, würde ihm in jedem Fall ein erheblicher Anteil gepfändet werden. Nämlich alles Geld, was über dem pfändungsfreien Betrag liegt. 

Wäre der Selbstständige jetzt alleinstehend, würden dann über 8.700 Euro an den Gläubiger überwiesen.

Jetzt sieht es bei dem guten Mann aber so aus, dass er zwar 10.000 Euro an Einnahmen hat. Er hat aber eben auch Betriebskosten in Höhe von 9.000 Euro. 

Somit hat er effektiv nur 1.000 Euro zur freien Verfügung. Jetzt müsste er zum Vollstreckungsgericht gehen und einen Antrag auf individuelle Kontofreigabe stellen.

Die Freibeträge beziehen sich immer auf den Kalendermonat!

Sowohl Freibeträge als auch Zahlungseingänge beziehen sich immer auf den Kalendermonat des Zahlungseingangs. Es macht beim P-Konto von daher einen großen Unterschied ob die Lohnzahlung am 31. Mai oder aber erst am 1. Juni auf dem Konto eingeht.


Geht die Lohnzahlung am 31. Mai ein, würde der Zahlungseingang dem Mai zugerechnet. Wenn dies jedoch einen Tag später erst passiert, gilt der Zahlungseingang bereits für den Juni.


Insbesondere bei Lohnzahlungen, jedoch auch bei Sozialleistungen, kann es von daher zu Konstellationen, dass es innerhalb eines Monats zu zwei Zahlungseingängen kommt. Der verspäteten Lohnzahlung vom Vormonat und der regulären Zahlung vom laufenden Monat.


Zu den Anfängen des P-Kontos führte dies zum sogenannten Monatsanfangsproblem. Jeder Zahlungseingang für sich, wäre innerhalb des individuellen Freibetrags geblieben. Dadurch, dass jetzt aber die verspätete Lohnzahlung und die reguläre Lohnzahlung im selben Kalendermonat eingingen, hebelte dies etliche Schuldner über ihren Freibetrag und es wurde Geld an die Gläubiger ausgekehrt.


Es ging vor Gericht und der Gesetzgeber besserte in der Folge nach.


Beträge, die den individuellen Freibetrag übersteigen, werden jetzt nicht mehr sofort im nächsten Kalendermonat an den Gläubiger überwiesen. Vielmehr geschieht dies jetzt erst am übernächsten Kalendermonat. Das den Freibetrag übersteigende Guthaben, wird jetzt als Zahlungseingang in den Folgemonat übertragen.


Wir werden weiter unten in den Fallbeispielen, die eine oder andere Berechnung sehen, worin diese Vorgehensweise dann deutlich wird.

Schlussfolgerung

In der Mehrheit der Fälle liegt bei Alleinstehenden in der Regel kein Grund für eine Freibetragserhöhung vor.

In Haushalten mit Ehepartner und Kindern kann immer davon ausgegangen werden, dass der Basisfreibetrag entsprechend erhöht werden kann.

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