Wieviel von meinem Weihnachtsgeld darf ich behalten?

Das Weihnachtsgeld und das Pfändungsschutzkonto stellt betroffene Schuldner in den Wintermonaten oft vor besondere Herausforderungen. Häufig reicht der Pfändungsfreibetrag nicht aus um das Weihnachtsgeld mit abzudecken. Jetzt wird es Zeit aktiv zu werden. Wenn Du nichts tust, wird der überschüssige Betrag einfach kommentarlos an den oder die Gläubiger ausgekehrt werden. Die Konsequenz wäre, dass Du von Deinem Weihnachtsgeld entweder nichts oder nur sehr wenig sehen wirst.

 

 

Der unpfändbare Teil des Weihnachtsgeldes ist nämlich auf dem P-Konto nicht automatisch geschützt.

 

 

§850a ZPO schützt Weihnachtsgeld bis zur Hälfte des monatlichen Einkommens.

So steht es im Gesetz und so steht es Dir auch zu. Bei einer Lohnpfändung würde jetzt Dein Arbeitgeber anhand der Netto- oder Bruttoberechnungsmethode ausrechnen, wie viel Weihnachtsgeld er Dir auszahlen darf.

Bei der Kontopfändung hast Du diesen Luxus leider nicht. Deine Bank als Drittschuldner wird von sich aus überhaupt nichts tun. Deine Bank wird vielmehr das Weihnachtsgeld als Kontoguthaben wie jedes andere betrachten und irgendwann an Deinen Gläubiger auskehren. Das Geld ist dann weg. Unwiderruflich. Ist es soweit gekommen, kannst Du leider nichts mehr tun.

Deshalb ist schnelles Handeln angesagt!

 

“Unpfändbar sind … Weihnachtsvergütungen bis zum Betrag der Hälfte des monatlichen Arbeitseinkommens, höchstens aber bis zum Betrag von 500 Euro;” (§850a ZPO)

 

Schneller sein als der Gläubiger …

Sind Deine Schulden bei einem “privaten Schuldner” musst Du einen Antrag auf Pfändungsschutz beim zuständigen Vollstreckungsgericht stellen. In der Regel ist dies das Amtsgericht in Deinem Wohnort oder der nächsten größeren Stadt.

Schuldest Du einer öffentlichen Stelle (Finanzamt, Gemeindekasse etc.) Geld ist das Vollstreckungsgericht nicht zuständig. In diesem Fall musst Du den Antrag bei der zuständigen Vollstreckungsstelle stellen. Dies wäre bei Steuerschulden beispielsweise die Vollstreckungsstelle des Finanzamtes.

 

Musterbrief

Du bist Dir unsicher, wie man so einen Antrag stellt? Keine Sorge, das ist halb so wild. Wir haben Dir hier im Anhang einen Musterbrief beigefügt, den Du gerne kostenfrei verwenden darfst. Vergesse blos bitte das Datum nicht und nicht den Antrag zu unterschreiben.

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich führe ein Pfändungsschutzkonto bei der XYZ Bank. Mein monatlicher Freibetrag beträgt xxxx.xx Euro.

Im Monat November erhalte ich von meinem Arbeitgeber eine Weihnachtsbonifikation in Höhe von xxxx.xx Euro.

Hierfür reicht mein Freibetrag leider nicht aus. Da gemäß §850a, Abs.4 ZPO die Hälfte des monatlichen Arbeitslohnes bis zu einem Betrag von 500 Euro pfändungsfrei zu sein hat, beantrage ich den Freibetrag entsprechend um diesen Betrag zu erhöhen.

Sollte eine sofortige Entscheidung nicht möglich sein, beantrage ich die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung gemäß §732 ZPO.

Einkommensnachweis, Schreiben des Arbeitgebers zur Weihnachtsgeldzahlung sowie Kopie des Pfändungsbeschlusses und Bescheinigung nach §850k Abs. 4 und 5 habe ich beigefügt.

Mit freundlichen Grüßen

admin


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