Sobald ein wirksamer Vollstreckungsbescheid gegen Dich vorliegt, darf der Gläubiger mit der Pfändung beginnen.

Er hat die freie Wahl, ob er sich zuerst für eine Pfändung an Dich hält (Sachpfändung) oder ob er sich an deinen Arbeitgeber (Lohnpfändung) bzw. Deine Bank (Kontopfändung) wenden möchte.

Dein Arbeitgeber bzw. Dein Kreditinstitut wäre in diesem Fall der sogenannte Drittschuldner. In diesem Artikel gehe ich der Frage auf den Grund, was es mit dem Drittschuldner so auf sich hat und welche Pflichten er zu erfüllen hat.

Doch bevor wir beginnen sollten wir uns die drei Hauptarten der Pfändung kurz anschauen:

Die Sachpfändung (Hier ist kein Drittschuldner im Spiel!)

Er kann zum einen den klassischen Pfändungsweg gegen Dich beschreiten. Das bedeutet irgendwann klopft der freundliche Gerichtsvollzieher vor Deiner Tür und frägt nach, was Du denn so schönes pfändbares zu bieten hättest. Wenn das erfolglos bleibt, kann er von Dir auch die Abgabe einer Vermögensauskunft (früher: eidesstattliche Versicherung oder volkstümlich Offenbarungseid genannt) verlangen.

Der Weg über den Drittschuldner

Alternativ kann der Gläubiger aber auch den Weg über den Drittschuldner gehen. In der Praxis, also Dein Arbeitgeber und/ oder Deine Bank. Theoretisch kann er aber überall pfänden, wo er Vermögen von Dir vermutet. Weitergehend kämen auch noch Versicherer, das Finanzamt oder Dein Vermieter als Drittschuldner in Betracht.

Bei einer Drittschuldnerpfändung pfändet der Gläubiger also nicht mehr bei Dir direkt, sondern bei Deiner Bank und/oder Deinem Arbeitgeber.

Zitat Wikipedia: „Drittschuldner wird im Zwangsvollstreckungsrecht der Schuldner einer gepfändeten Forderung oder bei der Abtretung der Schuldner einer abgetretenen Forderung bezeichnet“

Ist ein Kreditinstitut der Drittschuldner kommt regelmäßig die Kontopfändung in Betracht. Mit dieser Form der Drittschuldnerpfändung beschäftigen wir uns in diesem Artikel.

Je nachdem, wer Drittschuldner ist, werden unterschiedliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in Betracht kommen.

Ist der Arbeitgeber Drittschuldner wird der Gläubiger den Weg der Lohnpfändung gehen.

Beim Vermieter des Schuldners käme eine sogenannte Kautionspfändung in Betracht.

Beim Finanzamt könnten Steuerpfändungen eingehen, falls Rückerstattungsansprüche des Schuldners vermutet werden.

Bei Versicherungen, könnten analog zu den Banken Lebensversicherungskonten gepfändet werden, aber nur unter streng geregelten Voraussetzungen.

Beachte dass ein Gläubiger wegen der gleichen Forderung auch bei mehreren Drittschuldnern pfänden kann (Doppelpfändung). So kann er zum Beispiel bei Deinem Arbeitgeber eine Lohnpfändung UND bei Deinem Girokonto eine Kontopfändung veranlassen.

Bei mehreren Konten, wäre es auch möglich, dass auf den Nicht P-Konten gepfändet wird. In diesem Fall wäre dieses Guthaben nicht geschützt und würde in voller Höhe an den Pfändungsgläubiger ausgekehrt werden.

Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ("PfÜB")

Beschluss des Amtsgerichts bzw. der Vollstreckungsstelle notwendig

Damit der Gläubiger seine Forderungen beim Drittschuldner geltend machen kann, ist ein Beschluss des Amtsgerichts bzw. der Vollstreckungsstelle bei öffentlichen Schulden erforderlich.

Im Juristendeutsch nennt sich dieser Beschluss „Pfändungs- und Überweisungsbeschluss“. Dieser Beschluss wird gemeinhin einfach als „PfÜB“ (gesprochen „Pfüpp“) bezeichnet.

In diesem Beschluss steht nur der Forderungsanspruch des Gläubigers und die Forderungshöhe. Daneben wird der Drittschuldner verpflichtet, eine sogenannte Drittschuldnererklärung abzugeben.

Dieser "PfÜB" wird sofort ab der förmlichen Zustellung beim Drittschuldner gültig. Der Drittschuldner hat nun 14 Tage Zeit eine Drittschuldnererklärung abzugeben

Die Pfändung einer Forderung wird mit der Zustellung an den Drittschuldner wirksam (§§ 828 ff. ZPO). Zitat Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Drittschuldner

Merke: Ohne PfÜB keine Drittschuldnerpfändung!

Beziehung Gläubiger - Drittschuldner und Schuldner

Drittschuldnererklärung (§ 840 ZPO) – „Erklärung über das eigene Wissen“

Zu dieser Erklärung ist jeder Drittschuldner gesetzlich verpflichtet. Unterlässt er die Abgabe, macht er sich unter Umständen schadensersatzpflichtig. Das gleiche gilt bei bewusst unrichtigen Angaben in der Drittschuldnererklärung:

In der Erklärung muss der Drittschuldner folgende 5 Punkte beantworten:

  1. Erkennt er die Forderung an und ist bereit Zahlungen zu leisten.
  2. Machen andere Parteien Ansprüche an der Forderung geltend?
  3. Ist die Forderung bereits für andere Gläubiger gepfändet?
  4. Lagen innerhalb der letzten 12 Monate Pfändungen gegen das Guthaben vor, welche die Pfändbarkeit beeinflussen?
  5. Wird das gepfändete Konto als Pfändungsschutzkonto geführt?

Die Drittschuldnererklärung muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des PfÜB abgegeben werden.

Ab Zustellung des PfÜB beim Drittschuldner, darf dieser nur die pfändungsfreien Beträge an den Schuldner bezahlen

Bei der Lohnpfändung hat der Arbeitgeber anhand der Pfändungstabelle den Teil des Lohnes herauszurechnen, den er auszahlen darf (und muss!). Der andere Teil des Lohnes, der die Pfändungstabelle übersteigt, wird dem Gläubiger überwiesen. 

Bei der Kontopfändung gilt: Ist das gepfändete Konto ein Pfändungsschutzkonto muss die Bank den gesetzlich festgelegten Guthabenschutz (P-Konto) garantieren.

Merke: Der pfändbare Betrag muss der Drittschuldner dem Schuldner bezahlen. Der pfändbare Betrag geht an den Gläubiger!

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Der Schuldner bekommt vom PfÜB nichts mit!

Der PfÜB ist ab dem Tag wirksam, an dem er dem Drittschuldner zugestellt wurde.

Der Beschluss wird an den eigentlichen Schuldner nicht zugestellt. Deshalb wissen viele erst von einer Kontopfändung, wenn der Geldautomat trotz Deckung kein Geld mehr gibt oder eine Überweisung nicht mehr ausgeführt wurde.

Der Kontoinhaber erfährt von dem ganzen Prozedere zuerst einmal nichts. Sinn bei einer Kontopfändung ist es auch, den Kontoinhaber zu übergehen. Im Gegensatz zu den vorhergehenden Vollstreckungsversuchen von Mahnung bis zum Vollstreckungsbeschluss hast Du bei der Vorbereitung der Kontopfändung kein Anspruch auf rechtliches Gehör.

Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Du bis zu diesem Zeitpunkt genügend Möglichkeiten gehabt hättest die Angelegenheit zu klären.

Prekäre Lage des Drittschuldners

Die Lage des Drittschuldner ist nicht ganz so einfach. Ohne, dass er ein direktes Schuldverhältnis zum Gläubiger unterhält, ist er dennoch verpflichtet die gesetzlichen Aufgaben zu übernehmen, um den Gläubiger zum Recht zu verhelfen.

Jeder, der das komplizierte Pfändungsrecht kennt wird erkennen, wie schwierig diese Aufgabe für Laien sein kann. Gerade kleine Lohnbuchhaltungen oder gar Einzelunternehmen können da schnell ihre Grenzen erreichen. Ohne Steuerberater oder gar anwaltliche Hilfe geht oftmals nicht mehr viel. Kosten, die niemand erstatten wird.

Der Drittschuldner sieht sich also Schadensersatzansprüchen ausgesetzt, wenn er Gelder an den Schuldner auszahlt, die dieser nicht hätte bekommen dürfen.

Ebenso kann er dem Schuldner gegenüber in Regress-Situationen kommen, wenn er zu viel an den Gläubiger ausgekehrt.

Ebenso schadensersatzpflichtig macht sich der Drittschuldner, wenn er eine falsche oder gar keine Drittschuldnererklärung abgibt.

Also ihr seht ... das Leben eines Drittschuldners ist mitunter ähnlich aufreibend wie das Leben als Hauptschuldner.

Fazit zum Thema Drittschuldner

Ich hoffe ich konnte etwas Licht ins Dunkel zum Thema Drittschuldner bringen. Die Materie ist sehr kompliziert und ich bitte um Verzeihung, wenn Juristen an der einen oder anderen Stelle eine unsaubere Formulierung entdecken. Ich wollte den Spagat zwischen sachlich richtig und trotzdem allgemein verständlich gehen. Habt Ihr irgendwelche Verbesserungsvorschläge, dann bitte rein in die Kommentare. Ich freue mich über jedes Feedback!

admin


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