Was darf ein Baisiskonto kosten? Diese Frage lag auf dem Tisch des Landgerichtes zu Köln. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen klagte gegen die Postbank. Die Postbank erhebt eine monatliche Gebühr von 5,90€ und verlangt somit mehr als Das “Giro Direct Konto” (3,90€/Monat) oder das “Giro Direct Online Konto” (1,90€/Monat.). Laut den Verbraucherschützern dürfe ein Basiskonto nicht mehr kosten als die günstigsten anderen Kontenmodelle derselben Bank. Mit Urteil vom 23.10.2018 wies das Landgericht die Klage zurück. Die Kontoführungsgebühren der Postbank seien angemessen und marktüblich.

 

Jedermann hat einen gesetzlichen Anspruch auf ein Basiskonto

§ 31 des Zahlungskontengesetzes verpflicht jede Bank, die Verbraucherkonten anbietet dazu, ein sogenanntes “Jedermannkonto” oder “Basiskonto” einzurichten. Laut § 41 des Zahlungskontengesetzes müssen sich die Kontoführungsgebühren im marktüblichen Bereich bewegen.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hingegen argumentierte, dass sich die Basiskonto Gebühren an den günstigsten Kontenmodellen derselben Bank orientieren müsse.

Die Postbank hingegen brachte den erhöhten Aufwand ins Spiel, welcher Basiskonten den Kreditinstituten verursachen würden. Von daher wäre das Gebührenmodell vertretbar und würde sich auch innerhalb des marktüblichen Bereichs bewegen. Sie beantragte die Klageabweisung.

 

Das Basiskonto garantiert jedem EU Bürger das Recht auf ein Girokonto

Vor der Einführung des Basiskontos gab es in Deutschland kein Recht auf ein Girokonto. Es existierte lediglich eine “freiwillige Selbstverpflichtung” der Kreditinstitute. Diese funktionierte in der Praxis nicht gut genug. Hunderttausende Deutsche verblieben ohne Girokonto. Ohne Konto ist es aber schwierig eine Wohnung oder einen Job zu bekommen. Schon aus dem Sozialstaatsprinzip lässt sich ein Recht auf die Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr ableiten. Leider scheiterte eine nationale Einführung stets am Veto der Kreditinstitute.

Die EU jedoch brachte ein entsprechendes Gesetz, welches im nationalen Bereich als Zahlungskontengesetz Einzug fand. Von nun gibt auch in Deutschland ein gesetzlich verbrieftes Anrecht auf ein Girokonto.

 

Die Basiskonto Gebühren müssen angemessen und “marktüblich” sein

Von Begin an waren die Kreditinstitute alles andere als begeistert von der Einführung des Basiskontos. Laut Stiftung Warentest langten einige Banken kräftig zu. Mit Spitzenpreisen von über 300 Euro pro Jahr für einen Musterkunden konnte mit Fug und Recht von Abwehrpreisen gesprochen werden. Verbraucherschützer klagten deswegen regelmäßig gegen einzelne Kreditinstitute. Rechtskräftige Urteile gab es bislang keine. Die Frage wie teuer ein Basiskonto denn nun jetzt sein darf, bleibt immer noch ungeklärt. Letztendlich wird es sicherlich auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) hinauslaufen, welche dann für die notwendige Rechtssicherheit sorgen wird.

 

EU will Webseite über das Basiskonto für Verbraucher einrichten

Ende des Monats Oktober möchte die EU eine Webseite über das Basiskonto ins Netz stellen. Hier sollen sich Verbraucher informieren können. Darin sollen auch die Gebühren der einzelnen Banken vermerkt sein. Somit fällt es Verbrauchern dann leichter, ein geeignetes  Kontomodell zu finden.

Urteil des Landgerichts Köln noch nicht rechtskräftig

Das Urteil des Landgericht Köln vom 23.10.2018 (Az: 21 O 53/17) ist noch nicht rechtskräftig. Der Bundesverband der Verbraucherverbände könnte in Revision gehen.

In Volltext liegt uns dieses Urteil noch nicht vor. Wir werden sofort berichten, sowie die schriftliche Urteilsbegründung verfügbar ist.

 

admin


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