Was wird bescheinigt? Wer stellt sie aus? Wie lange ist sie gültig? Was kostet sie? Was mache ich, wenn die Bank die P-Konto Bescheinigung ablehnt?


Inhaltsverzeichnis P-Konto Bescheinigung
 



Was ist die P-Konto Bescheinigung?

Die P-Konto Bescheinigung ist der volkstümliche Begriff für die "Bescheinigung nach § 850k Abs. 5 ZPO über die gemäß § 850k Abs.2 ZPO im jeweiligen Kalendermonat nicht erfassten Beträge auf einem Pfändungsschutzkonto". Sie wird benötigt um der kontoführenden Bank die Freibetragserhöhungen nachzuweisen.

Die P-Konto Bescheinigung stellt Stufe 2 dar im dreistufigen Modell des Pfändungsschutzes beim P-Konto. Wir wiederholen nochmal in Stichworten den dreistufigen Kontopfändungsschutz:

Das 3 Stufen Modell beim P-Konto

1

Stufe 1: Basisschutz - ohne Bescheinigung

Grundfreibetrag * Basisfreibetrag * Sockelfreibetrag

Dieser Grundfreibetrag ist automatisch jeden Kalendermonat auf dem gepfändeten P-Konto geschützt. Der Schuldner muss keinerlei Nachweise oder Belege vorlegen.

2

Stufe 2: P-Konto Bescheinigung

Freibetragserhöhungen durch die P-Konto Bescheinigung nach § 850k Abs. 5 ZPO.

Der Schuldner muss selbst aktiv werden um die erhöhten Freibeträge geltend zu machen. Die Bescheinigung dürfen nur Arbeitgeber, Sozialleistungsträger, Familienkasse, anerkannte Schuldner- oder Insolvenzberater bzw Anwälte oder Steuerberater ausstellen.

3

Stufe 3: Vollstreckungsgericht * Vollstreckungsstelle

Erhöhte Freibeträge durch Beschluss des Vollstreckungsgerichts

Sämtliche Freibeträge, die nicht über die P-Konto Bescheinigung geschützt werden können)

So sieht das Formular der Bescheinigung nach § 850k Abs. 5 ZPO aus

Formular P-Konto Bescheinigung

Formular P-Konto Bescheinigung

Wann brauche ich eine P-Konto Bescheinigung?

Kurz gesagt benötigst Du diese Bescheinigung dann, wenn Dir der Basisfreibetrag nicht ausreicht.

Über den Grundfreibetrag (Basisfreibetrag oder auch Sockelfreibetrag genannt) darf jeder P-Konto Inhaber im Falle einer Pfändung verfügen. Dieser Grundfreibetrag ist ein Pauschalbetrag und muss gegenüber dem Kreditinstitut auch nicht nachgewiesen werden.

Solltest Du wegen der Freibeträge noch Fragen haben, kannst Du dies gerne bei uns auf der Seite über den P-Konto Freibetrag nachlesen.

Stehen Dir Freibetragserhöhungen zu, benötigt Dein Kreditinstitut hierüber eine gesonderte Bescheinigung. Dies ist ein genormtes Formular, auf das sich Verbraucherverbände und Kreditinstitut geeinigt haben.

Wer darf eine P-Konto Bescheinigung ausstellen?

  • Arbeitgeber
  • Zuständiger Sozialleistungsträger (Jobcenter, Sozialamt, Kommune etc.)
  • Familienkasse
  • Rechtsanwälte, Steuerberater
  • Geeignete Stelle im Sinne von § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO (anerkannte Schuldnerberatungen und Insolvenzberatungen)

Aus der P-Konto Bescheinigung muss klar hervorgehen, WER diese ausgestellt hat. Name, Adresse und Ansprechpartner der bescheinigenden Stelle müssen klar ersichtlich sein

P-Konto Bescheinigung durch den Arbeitgeber

Dein Arbeitgeber wäre ebenfalls zur Ausstellung einer P-Konto Bescheinigung berechtigt. Allerdings sollte hier genau überlegt werden, ob man diesen Weg tatsächlich beschreiten möchte. Nicht jeder Arbeitgeber ist begeistert, wenn er von der Kontenpfändung eines Mitarbeiters erfährt.

Prinzipiell empfiehlt sich der Gang zum Arbeitgeber nur dann, wenn bereits eine Lohnpfändung vollstreckt wird und das Lohnbüro ohnehin von Deiner prekären Situation weiß. Ansonsten besser einen anderen Weg suchen um an die gesuchte Bescheinigung zu gelangen.

Der Arbeitgeber ist zwar zur Ausstellung einer P-Konto Bescheinigung berechtigt, jedoch keinesfalls dazu verpflichtet. Lehnt er ab, kannst Du das Vollstreckungsgericht bzw. die Vollstreckungsstelle einschalten. Dort lässt sich der bereits erwähnte Antrag auf Bestimmung des Freibetrages stellen. Dort solltest Du allerdings die kurze Notiz Deines Arbeitgebers, dass er die Bescheinigung nicht ausstellt, mitbringen.

Anerkannte, gemeinnützige Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle

Diese Stellen bescheinigen die Freibeträge in aller Regel unkompliziert, sofern Du alle Unterlagen dabei hast. Problematischer sind bei den gemeinnützigen Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen die oft langen Wartezeiten bis ein Termin vergeben werden kann. Wir wissen in Einzelfällen von Wartezeiten über mehrere Monate.

Am besten Du suchst Dir im Internet die Telefonnummern der nächstgelegenen Schuldnerberatungsstellen. Auch die Verbraucherverbände, oder Verbände wie die Caritas oder Diakonie können gut weiterhelfen. Meist liegen auch in den Sozialämtern und Jobcentern entsprechende Listen aus.

Die Schuldnerberatungen benutzen in aller Regel die sogenannte P-Konto Musterbescheinigung. Diese wird von Kreditinstituten akzeptiert.

Allerdings sind die Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen nicht zur Ausstellung der Bescheinigung verpflichtet. Wird eine Ausstellung verweigert, bittest Du höflich um eine schriftliche Bestätigung über diesen Sachverhalt. Mit dieser Bestätigung kannst Du dann zum Vollstreckungsgericht bzw. bei öffentlichen Schulden zur Vollstreckungsstelle gehen und dort die Freibetragserhöhung beantragen. Im Behördendeutsch nennt sich das "Antrag auf Bestimmung des Freibetrages nach § 850k Absatz 5 ZPO".

Bescheinigung durch Sozialämter / Jobcenter, etc ...

Wenn Du Sozialleistungen beziehst, kannst Du Dir die pfändungsfreien Beträge durch die entsprechende Stelle bestätigen lassen. Allerdings sind auch diese nicht verpflichtet in Deinem Sinne tätig zu werden. In den Jobcentern bestehen jedoch interne Dienstanweisungen, die besagen, dass eine P-Konto Bescheinigung auf Wunsch ausgestellt werden soll. Dies ist jedoch lediglich eine Kann-Bestimmung.

Lehnt das Sozialamt/Jobcenter ab, bittest Du ebenfalls um eine kurze schriftliche Mitteilung. Mit dieser kannst Du, wie gehabt, dann zum Vollstreckungsgericht bzw. zur zuständigen Vollstreckungsstelle gehen und dort Deinen Freibetrag bestimmen lassen.

P-Konto Bescheinigung durch die Kreditinstitute

Jetzt wirst Du wahrscheinlich etwas verwundert schauen, wie das denn gehen soll. Die Banken wollen doch die P-Konto Bescheinigung haben. Wie kann es sein, dass diese selbst welche ausstellen dürfen?

Hierzu musst Du zuerst wissen, dass die Kreditinstitute prinzipiell sehr vorsichtig agieren. Sie haften als Drittschuldner gegenüber dem Gläubiger, wenn Beträge unzulässigerweise an den Kontoinhaber ausbezahlt wurden. Deshalb wird die Bank sich am liebsten immer P-Konto Bescheinigungen von externen Stellen geben lassen wollen. Schon um sich selbst gegenüber Forderungen Deiner Gläubiger abzusichern.

Doch es gibt genügend Ausnahmen, da müssen die Kreditinstitute auch ohne eine spezielle P-Konto Bescheinigung auszahlen.

Eindeutige Bescheide müssen durch die Kreditinstitute anerkannt werden!

Das gilt prinzipiell für alle Bescheide von Sozialbehörden. Ebenso für Kindergeldleistungen, die dem Kreditinstitut ohnehin bekannt sind.

Nur wenn die Banken berechtigte Zweifel an diesen Bescheiden anbringen, dürfen diese die Anerkennung verweigern.

In diesem Falle dann, wie immer, sich das schriftlich geben lassen und beim zuständigen Vollstreckungsgericht oder Vollstreckungsstelle einen Antrag auf Bestimmung des Freibetrages stellen.

P-Konto Bescheinigung durch Vollstreckungsgericht oder Vollstreckungsstelle

Der Weg zum Vollstreckungsgericht lohnt sich erst, wenn Du nachweisen kannst, dass Dir eine befugte Stelle keine Bescheinigung ausgestellt hat. Ansonsten wird Dich der Rechtspfleger dort wohl freundlich aber bestimmt an die entsprechenden Stellen verweisen.

Hast Du allerdings, wie wir Dir empfohlen haben, die entsprechende Notiz dabei, kannst du dort einen Antrag auf Bestimmung des Freibetrags stellen. Mit dem darauf folgenden Beschluss kannst Du dann wiederum zur Bank, die Dein Kontoguthaben dann entsprechend freigeben wird.

P-Konto Bescheinigung durch Anwälte/Steuerberater

Im Internet kursieren die Angebote verschiedener Rechtsanwälte, welche gegen Gebühr, die Ausstellung einer P-Konto Bescheinigung anbieten. Dagegen ist prinzipiell nichts einzuwenden, das ist ein vollkommen legitimes Geschäftsmodell.

Der Vorteil ist, dass Du die Bescheinigung in wenigen Tagen in Deinen Händen hast. Dem gegenüber steht der Nachteil, dass diese Dienstleistung eben Geld kostet. Geld, welches Schuldner eben gerade nicht so massig zur Verfügung haben.

Gültigkeitsdauer der P-Konto Bescheinigung oder wann brauche ich eine neue Bescheinigung?

Prinzipiell ist die Bescheinigung nach § 850 k Abs. 5 unbefristet gültig. Oder um genauer zu sein, sollte man sagen, die Gültigkeitsdauer ist gesetzlich nicht geregelt.

Diese gesetzliche Unklarheit führt zu uneinheitlichen Vorgehensweisen seitens der Kreditinstitute. Manche Banken informieren ihre Kunden darüber, wenn sie eine neue Bescheinigung benötigen. Andere sehen das etwas laxer.

Das Gros der Zahlungsinstitute setzt den Freibetrag allerdings stillschweigend auf den Basisschutz zurück. Dies kann dann dazu führen, dass der Bankkunde plötzlich kein Geld mehr am Automaten erhält oder fällige Daueraufträge oder Lastschriften nicht mehr ausgeführt werden.

Um dies zu vermeiden, solltest Du Dich immer rechtzeitig bei Deiner Bank darüber informieren, ab welchem Zeitpunkt diese eine neue Bescheinigung benötigt.

Es ist durchaus besser selbst aktiv zu werden als hinterher das Nachsehen zu haben.

Praxistipp

Klären Sie rechtzeitig mit Ihrer Bank, wann diese eine neue P-Konto Bescheinigung benötigt!

Achte darauf, dass die Bescheinigung nach §850 k Abs. 5 ZPO komplett ausgefüllt ist

Immer wieder kommt es vor, dass der Drittschuldner die Bescheinigung nicht akzeptiert, weil eine Unterschrift, der Ansprechpartner oder die Bankverbindung des Schuldners vergessen wurde.

Um sich unnötige Wege und Verzögerungen zu ersparen, solltest Du gleich vor Ort überprüfen, ob die P-Konto Bescheinigung komplett ausgefüllt wurde. 

Achte dabei auf folgende Punkte:

  • Name des Ausstellers
  • Adresse des Ausstellers
  • Ansprechpartner für eventuelle Rückfragen
  • Stempel und Unterschrift des Ausstellers
  • Name, Vorname, Geburtsdatum des Kontoinhabers
  • Vollständige Anschrift des Kontoinhabers
  • Bankverbindung des Kontoinhabers (IBAN, falls nicht zur Hand notfalls Kontonummer plus Bankleitzahl)
  • Und natürlich auch, ob alle Freibeträge korrekt eingetragen worden sind.

Unterlagen, die Du dabei haben solltest. Sonst kann Dir die P-Konto Bescheinigung nicht ausgestellt werden!

Leider begehen immer wieder sehr viele Menschen den Fehler und gehen komplett unvorbereitet zu der Stelle, welche die P-Konto Bescheinigung ausstellen soll. Deswegen werden nicht selten Hilfesuchende wieder nach Hause geschickt, weil beispielsweise ganz profan der Personalausweis vergessen wurde.

Damit Dir nicht das Gleiche widerfährt, haben wir Dir hier eine kleine Checkliste für den P-Konto-Freibetrag zusammen gestellt.

Kurz zusammen gefasst solltest Du wirklich alles mitnehmen, was auch nur ansatzweise wichtig sein könnte. Lieber ein Dokument zuviel dabei als eines zuwenig!

  • Personalausweis, Reisepass oder ein anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild.
  • Kontoauszüge der letzten Monate.
  • Kindergeldbescheid, sofern das Kindergeld auf das gepfändete P-Konto eingeht.
  • Geburtsurkunden bzw. Vaterschaftsanerkennungs-Urkunden aller unterhaltsberechtigten Kinder.
  • Bankverbindung des P-Kontos.
  • Leistungsbescheide der Sozialleistungsträger.
  • Unter Umständen Urteile zur Unterhaltspflicht, sofern es welche gibt.
  • Heiratsurkunde des Partners, sofern der Ehepartner ebenfalls unterhaltsberechtigt ist. In diesem Fall benötigen Sie eventuell auch die Einkommensbelege des Ehepartners! 

Praxistipp:

Lege Dir alle Dokumente bereits am Vorabend des Termins bei der Beratungsstelle zurecht. Damit vermeidest Du hektisches Suchen Minuten, bevor Du eigentlich los müsstest.

Im Idealfall wird Dir die ausstellende Stelle, jetzt die P-Konto Bescheinigung ausstellen. Dies ist die Regel und trifft auch für geschätzt 95% aller Fälle zu.

Doch es kann in Einzelfällen zu Problemen kommen und Dir werden die gewünschten Freibeträge ganz oder teilweise nicht bescheinigt.

Beachte auch immer, die teils erheblichen Vorlaufzeiten von mancher ausgebenden Stelle. Insbesondere Schuldnerberatungen können lange Wartelisten führen. Deswegen ist es immer sinnvoll, sich so schnell wie möglich um die P-Konto Bescheinigung zu kümmern.

Hilfe, mir werden nicht alle Freibeträge bescheinigt. Was kann ich tun?

Zugegeben, dieser Fall ist sehr selten. Aber er kann vorkommen.

Wenn Dir Freibeträge ganz oder teilweise nicht gewährt beziehungsweise bescheinigt werden, solltest Du immer gleich nachhaken und nach dem warum der zugrunde liegenden gesetzlichen Grundlage nachfragen. Mitunter reicht das bereits.

Kann es an Ort und Stelle nicht geklärt werden, bleibt Dir jetzt nur noch der Gang zum zuständigen Vollstreckungsgericht. Wenn es ein öffentlicher Gläubiger (Finanzamt, Zoll etc.) wäre nicht dass Vollstreckungsgericht sondern die zuständige Vollstreckungsstelle hierfür zuständig.

Hier wird dann eine abschließende Entscheidung getroffen. Wenn diese noch immer nicht in Deinem Sinne ist, würde Dir dann der Rechtsweg offen stehen. In diesem Fall geht es dann allerdings ohne Anwalt nicht mehr.

Hilfe, meine Bank erkennt die P-Konto Bescheinigung nicht an!

In aller Regel erkennen die Banken P-Konto Bescheinigungen an, die von einer zulässigen Stelle ausgestellt wurden. Tatsächlich unterliegen die Banken auch keiner Überprüfungspflicht.

Nur bei offensichtlichen Unrichtigkeiten oder bei Zweifeln über die Echtheit des P-Konto Dokuments könnte die Bank sich weigern. In diesen Fällen wäre dann auch das Vollstreckungsgericht beziehungsweise die Vollstreckungsstelle der richtige Ansprechpartner.

Manchmal sind es aber auch nur Kleinigkeiten, die verhindern, dass Dein Kreditinstitut die Anerkennung verweigert. Beispiele hierfür wäre eine vergessene Unterschrift oder sonstige formale Fehler. Diese lassen sich schnell und einfach beheben, in dem man sich von der ausstellenden Stelle eine korrekt ausgefüllte P-Konto Bescheinigung neu ausstellen lässt.

Jedenfalls darf die Bank eine P-Konto Bescheinigung nicht ohne Angabe von Gründen ablehnen.

Die P-Konto Bescheinigung bleibt gültig, auch wenn eine gesetzliche Anhebung erfolgt!

Alle zwei Jahre, immer zu den ungeraden Jahren erfolgt zum ersten Juni eine Anpassung der gesetzlichen Freibeträge. Die nächste Anhebung ist für den 1. Juni 2021 vorgesehen. 

Alleine wegen dieser Anpassung muss keine neue Bescheinigung ausgestellt werden. Die Kreditinstitute werden automatisch die neuen Beträge berücksichtigen.

Allerdings sollte bei einer Neuausstellung darauf geachtet werden, dass die ausgebende Stelle mit den jeweils aktuellen Beträgen operiert.

Für welchen Personenkreis kann ich Freibetragserhöhungen geltend machen und bescheinigen lassen?

Prinzipiell können alle Personen eingetragen werden, denen Du Unterhalt gewährst und zu dessen Unterhalt Du gesetzlich verpflichtet bist. 

Klingt das zu kompliziert?

Ziemlich einfach ist das, wenn die Personen bei Dir im gleichen Haushalt leben. In diesem Fall wird immer eine Gewährung von Unterhalt unterstellt. Auch der Naturalunterhalt ist ein Unterhalt. Es müssen also nicht unbedingt reale Zahlungen nachgewiesen werden. Wichtig ist da eben nur, dass Du zu diesem Unterhalt gesetzlich verpflichtet bist. Dein Lebensgefährte, mit dem Du nicht verheiratet bist, würde nicht zu diesem Personenkreis dazugehören.

Ich liste mal die gängigsten Verwandtschaftsverhältnisse auf:

  • Ehepartner
  • Leibliche und adoptierte Kinder
  • Verwandte in gerader Linie (Enkel, Großeltern)
  • eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartner

Leben diese in Deinem Haushalt, kannst Du diese in der P-Konto Bescheinigung eintragen lassen.

Das Einkommen der Personen, die eingetragen werden, spielt keine Rolle, bzw. wird nicht überprüft

Du kannst prinzipiell jede Person eintragen lassen, die in Deinem Haushalt lebt und zu der Du zum Unterhalt verpflichtet bist. Unabhängig davon, ob und in welcher Höhe diese Person über Einkommen verfügt.

Allerdings kann der Gläubiger bei berechtigten Zweifel die Angelegenheit vom Volltreckungsgericht überprüfen lassen. Rechtsgrundlage hierfür ist der § 850 c Abs. 4 ZPO.

Mein Mann hat ebenfalls ein P-Konto und seine Kinder bereits in seiner Bescheinigung eingetragen. Kann ich die Kinder nochmals eintragen?

Yes, you can! Ihr könnt beide den ungekürzten Freibetrag eintragen lassen. Allerdings gilt auch hier, dass der Gläubiger bei begründeten Zweifeln den Rechtsweg einschlagen kann.

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