<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	
	>
<channel>
	<title>
	Kommentare zu: LG Köln: Corona Soforthilfe darf auf dem Pfändungsschutzkonto nicht ausgekehrt und gepfändet werden	</title>
	<atom:link href="https://p-konto-zentrum.de/corona-soforthilfe-pfaendungsschutzkonto/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>https://p-konto-zentrum.de/corona-soforthilfe-pfaendungsschutzkonto/</link>
	<description>Das Zentrum zum P-Konto, Kontopfändung und Privatinsolvenz</description>
	<lastBuildDate>Tue, 28 Dec 2021 22:06:13 +0000</lastBuildDate>
	<sy:updatePeriod>
	hourly	</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>
	1	</sy:updateFrequency>
	<generator>https://wordpress.org/?v=6.0.9</generator>
	<item>
		<title>
		Von: Dieter		</title>
		<link>https://p-konto-zentrum.de/corona-soforthilfe-pfaendungsschutzkonto/#comments/44</link>

		<dc:creator><![CDATA[Dieter]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 28 Dec 2021 22:06:13 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://p-konto-zentrum.de/?p=3095#comment-44</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://p-konto-zentrum.de/corona-soforthilfe-pfaendungsschutzkonto/#comments/43&quot;&gt;Sarah&lt;/a&gt;.

Hallo Sarah,

das obige Urteil bezieht sich erst einmal auf die Corona- Hilfen, die seinerzeit Soloselbständigen und sonstigen Kleinunternehmern gewährt wurden.

Corona-Boni werden von unseren Gerichten leider immer noch unterschiedlich entschieden. Es hat sich weitestgehend durchgesetzt, dass diese für Mitarbeiter aus Pflegeberufen nicht pfändbar sind, für andere jedoch sehr wohl. Leider habe ich noch keinen BGH-Beschluss dazu gefunden.

Einen Antrag auf Unpfändbarkeit des Corona Bonus würde ich auf jeden Fall schon jetzt beim AG stellen, sofern etwas Schriftliches vorliegt. Ich meine aber, dass der nicht wie sonst üblich nach § 850k Satz 4- sondern nach § 765a ZPO gestellt werden müsste. Versuche, „den Rechtspfleger mit ins Boot zu bekommen“..

Den Pfändungen bei der Bank muss ja jeweils ein PfÜB vorausgegangen sein. Falls Du die nicht mehr besitzt, frag doch freundlich bei der Bank nach. Ansonsten reichen Dir ja die Namen der Gläubiger. Diese bekommst Du auch über‘s AG oder über den GV raus. Sprich diese dann direkt telefonisch oder schriftlich an. Dafür brauchst Du keinen Anwalt und das spart auch €€

Beste Grüße, Dieter Frings]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://p-konto-zentrum.de/corona-soforthilfe-pfaendungsschutzkonto/#comments/43">Sarah</a>.</p>
<p>Hallo Sarah,</p>
<p>das obige Urteil bezieht sich erst einmal auf die Corona- Hilfen, die seinerzeit Soloselbständigen und sonstigen Kleinunternehmern gewährt wurden.</p>
<p>Corona-Boni werden von unseren Gerichten leider immer noch unterschiedlich entschieden. Es hat sich weitestgehend durchgesetzt, dass diese für Mitarbeiter aus Pflegeberufen nicht pfändbar sind, für andere jedoch sehr wohl. Leider habe ich noch keinen BGH-Beschluss dazu gefunden.</p>
<p>Einen Antrag auf Unpfändbarkeit des Corona Bonus würde ich auf jeden Fall schon jetzt beim AG stellen, sofern etwas Schriftliches vorliegt. Ich meine aber, dass der nicht wie sonst üblich nach § 850k Satz 4- sondern nach § 765a ZPO gestellt werden müsste. Versuche, „den Rechtspfleger mit ins Boot zu bekommen“..</p>
<p>Den Pfändungen bei der Bank muss ja jeweils ein PfÜB vorausgegangen sein. Falls Du die nicht mehr besitzt, frag doch freundlich bei der Bank nach. Ansonsten reichen Dir ja die Namen der Gläubiger. Diese bekommst Du auch über‘s AG oder über den GV raus. Sprich diese dann direkt telefonisch oder schriftlich an. Dafür brauchst Du keinen Anwalt und das spart auch €€</p>
<p>Beste Grüße, Dieter Frings</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Sarah		</title>
		<link>https://p-konto-zentrum.de/corona-soforthilfe-pfaendungsschutzkonto/#comments/43</link>

		<dc:creator><![CDATA[Sarah]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 27 Dec 2021 15:57:31 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://p-konto-zentrum.de/?p=3095#comment-43</guid>

					<description><![CDATA[Guten Tag,

ich erwarte einen Corona Bonus vom Arbeitgeber iHv 1300€. Die Kontofreigabe nach § 850k Abs. 4 ZPO muss beim Vollstreckungsgericht beantragt werden. Ich habe aber mehrere Pfändungen (3x privat und 2x Stadt) und weder Beschlüsse noch Nummern davon vorliegen. Es sind mehrere kleine Pfändungen.

Schafft ein Anwalt das, die Sachen alle einzuholen oder reicht die Nummer von einer Pfändung aus?

Oder sollen wir versuchen, den Corona Bonus als einmalige Sozialleistung über die Bescheinigung zu beantragen? Es ist jedoch kein Pflegeberuf.

Und kann man den Antrag stellen bevor die Abrechnung da ist? Sonst dauert das ja mehrere Wochen.

Danke]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Guten Tag,</p>
<p>ich erwarte einen Corona Bonus vom Arbeitgeber iHv 1300€. Die Kontofreigabe nach § 850k Abs. 4 ZPO muss beim Vollstreckungsgericht beantragt werden. Ich habe aber mehrere Pfändungen (3x privat und 2x Stadt) und weder Beschlüsse noch Nummern davon vorliegen. Es sind mehrere kleine Pfändungen.</p>
<p>Schafft ein Anwalt das, die Sachen alle einzuholen oder reicht die Nummer von einer Pfändung aus?</p>
<p>Oder sollen wir versuchen, den Corona Bonus als einmalige Sozialleistung über die Bescheinigung zu beantragen? Es ist jedoch kein Pflegeberuf.</p>
<p>Und kann man den Antrag stellen bevor die Abrechnung da ist? Sonst dauert das ja mehrere Wochen.</p>
<p>Danke</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
	</channel>
</rss>
