Höherer P-Konto Freibetrag ab 01.07.2019

Zum 1. Juli 2019 ist es wieder so weit. Die neuen Pfändungstabellen werden gelten und erhöhen die daran gekoppelten P-Konto Freibeträge 2019. Der Sockelfreibetrag erhöht sich auf 1.178,59€. Für die erste Person, für welche Unterhalt geleistet wird, erhöht sich der Betrag auf 443,57€. Für jede weitere Person erhöht sich der Freibetrag um weitere 247,12€.

Die Höhe der P-Konto Freibeträge ist an die jeweils gültige Pfändungsschutztabelle gekoppelt. Diese wird in einem zweijährigen Turnus an die jeweiligen Gegebenheiten angepasst. Die letzte Anpassung war am 01.07.2017. Die nächste Anpassung wird voraussichtlich zum 01. Juli 2021 erfolgen. In einem Gesetzentwurf erwägt die Bundesregierung jedoch den P-Konto Freibetrag jährlich zu ermitteln und im Bundesgesetzblatt bzw. als Anlage zur ZPO zu veröffentlichen. Dieser Gesetzentwurf befindet sich jedoch noch in der Diskussionsphase und Verbraucherverbände wie Vertreter der Banken haben Stellungnahmen zum Gesetzentwurf abgegeben. Es bleibt also abzuwarten, ob es bald eine Neuordnung in der Bestimmung der P-Konto Freibeträge geben wird.

Vom 01.07.2019 bis zum 01.07.2021 werden voraussichtlich die aktuellen Sätze gelten.

Im Folgenden die aktuellen P-Konto Freibeträge 2019:

Basisfreibetrag: 1.178,59€

Unterhalt für 1. Person: 443,57€

Unterhalt für 2. bis 5. Person: 247,12€

Ist Unterhalt für mehr als 5 Personen erforderlich, ist eine Freigabe durch das Vollstreckungsgericht bzw. die Vollstreckungsstelle (bei öffentlichen Gläubigern) erforderlich!

Mit der P-Konto Bescheinigung können nur bis maximal 5 Unterhaltsverpflichtungen bescheinigt werden.

Die kumulierten P-Konto Freibeträge 2019:

  • Grundfreibetrag: 1178,59€
  • Unterhalt für 1 Person: 1.622,16€
  • Unterhalt für 2 Personen: 1.869,28€
  • Unterhalt für 3 Personen: 2.116,40€
  • Unterhalt für 4 Personen: 2.363,52€
  • Unterhalt für 5 Personen: 2.610,64€
  • Unterhalt für mehr als 5 Personen: –>> Freigabe durch Vollstreckungsgericht bzw. Vollstreckungsstelle!

 

Die automatischen, turnusmäßigen Anpassungen des P-Konto Freibetrags werden durch die Kreditinstitute automatisch berücksichtigt. Du benötigst deswegen also keine neuen Bescheinigungen. Natürlich kann es durchaus dennoch sinnvoll sein, sich bei seiner Bank zu informieren, wie lange diese die vorliegenden Bescheinigungen noch akzeptieren wird.

 

Pfändungsfreier Betrag nach der Pfändungsschutztabelle ist höher als der P-Konto Freibetrag 2019?

Nicht selten kommt es vor, dass Dir nach der Pfändungsschutztabelle ein höherer Freibetrag zusteht, als dies durch die pauschalierten P-Konto Freibeträge abgedeckt ist. In diesem Fall kannst Du einen Freigabebeschluss beim Vollstreckungsgericht bzw. der Vollstreckungsbehörde erwirken. Analoges gilt, wenn der Gläubiger sowohl eine Lohnpfändung als auch gleichzeitig eine Gehaltspfändung vollzieht.

 

admin


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